Kein Ausgleich für Überhangmandate
Zur Berichterstattung über die Debatte zur geplanten Wahlrechtsreform (Politikteil):
Da wird im Bundestag und den Medien jahrelang über eine Wahlrechtsreform gestritten und berichtet. Fakt ist, dass jeder direkt gewählte Abgeordnete ohne Wenn und Aber in den Bundestag einziehen muss. Das sind bei 299 Wahlkreisen 299 Abgeordnete.
Was bei der aktuellen Regelung aber passiert, ist am Beispiel der Links-Partei sehr gut zu sehen. Die Linken haben bei der jüngsten Bundestagswahl 4,9 Prozent der Stimmen erreicht und sind somit an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Sie wären demnach nicht im Bundestag vertreten. Da sie aber drei Direktmandate erreicht haben, kommen sie nach der jetzigen Regelung auf insgesamt 39 Bundestagsabgeordnete. Dass die Linke kein Interesse an einer Reform hat, ist bei dieser Ausgangslage zu verstehen.
Im jetzigen Bundestag gibt es 34 Überhangmandate: zwölf bei CDU, elf bei CSU, zehn bei SPD und eines bei der AfD. Mein Vorschlag wäre, die Überhangmandate nicht mehr auszugleichen. Dann hätte der Bundestag 598 plus 34, also insgesamt 632 Abgeordnete. Und nicht wie aktuell 736 Mitglieder. Das wäre eine Verschlankung um 104 Abgeordnete. Damit könnte man leben, ohne die Demokratie zu gefährden.
Franz Smeets
Feldkirchen