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Ineffektive Härtefondsrichtlinie gehört sofort abgeschafft

Zu „Faktisch darf man nicht helfen“ (Lokalteil):

Ja, geht´s noch! Da möchte eine Gemeinde ihren Bürgern bei einer örtlich begrenzten Überschwemmungskatastrophe finanziell helfen und darf es aber nicht. Der Grund ist das bürokratische Monster „Härtefondsrichtlinie“.

Diese Richtlinie ist dem Hilfsgedanken absolut zuwiderlaufend. Und genau dies ist auch der Grund, warum im Ahrtal nach der Flutkatastrophe immer noch rund 100 Millionen Euro auf Bankkonten und Konten sozialer Einrichtungen liegen, aber den Betroffenen nicht zugutekommen. Die Bürger möchten aber, dass ihre Spenden den Betroffenen in der größten Not sofort helfen. Sowohl bei örtlich begrenzten Schäden wie auch bei Großschäden. Abrechnen kann der Staat auch später. Sollte dabei Betrug festgestellt werden, so sind diese Gauner mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.

Jede Gemeinde, jede Stadt und jeder Bürger sollte die Regierungen der Länder und des Bundes auffordern, diese alte, verkrustete und menschenfeindliche Richtlinie sofort abzuschaffen. Nur so kann die übliche Politikerfloskel „unbürokratische Hilfe“ mit Leben erfüllt werden.

Ernst Hausner

Mühldorf

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