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Entschuldigungfür Radikalenerlassist nicht ausreichend

Zum Bericht „Entschuldigung für Radikalenerlass“ (Politikteil):

Am 19. Januar wandte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretsch mann mit einem offenen Brief zum sogenannten Radikalenerlass an die Bewohner seines Bundeslandes. Lange hatte er geschwiegen, jetzt wurde der Druck zu groß. Im Artikel heißt es, Kretschmann habe „bei den Betroffenen des sogenannten Radikalenerlasses um Entschuldigung gebeten“. Leider hat er das nicht getan.

Der „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“ hat seit 2012 drei zentrale Forderungen unter anderem an Kretsch mann gestellt: Er möge sich für das Unrecht, das den Betroffenen in seinem Land angetan wurde, entschuldigen. Er möge sie alle rehabilitieren. Und er möge alle, die finanzielle Einbußen erlitten haben, entschädigen. Kretschmann geht auf diese Forderungen mit keinem Wort ein, sondern behauptet, dass es etlichen Menschen ganz recht geschehen sei. „Rund um den Radikalenerlass“ habe es damals zwar „Fehler“ gegeben. Der staatliche Aufwand sei damals „unverhältnismäßig“ gewesen – so sei eine ganze Generation „ohne besonderen Anlass in den Generalverdacht geraten, nicht verfassungstreu zu sein“. Er erwähnt aber nicht, dass damals über 200 Bewerbern für den Öffentlichen Dienst allein wegen einer Gesinnungsprognose ohne jegliches Fehlverhalten im Dienst der weitere Lebensweg versperrt wurde. Schon 1986 hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) festgestellt, dass dies für alle Betroffenen ein großes Unrecht darstellte. Eine 2022 an der Uni Heidelberg erschienene Studie kommt zum gleichen Ergebnis. Kretschmann hat die Betroffenen für den 8. Februar zum Gespräch eingeladen.

Andreas Salomon

Rosenheim

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