Einfaches Endeder Spekulationen
Zum Bericht „Wohnungen immer knapper“ (Politikteil)
:
Die Überlegungen, wie man eindämmen kann, dass Grundstückseigentümer auf steigende Grundstückspreise spekulieren, wären ganz leicht abzukürzen. Die Verantwortlichen müssten endlich sicherstellen, dass Artikel 161 (2) der Bayerischen Verfassung eingehalten wird. Da nahezu alle Steigerungen des Bodenwertes ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, müssten diese an die Allgemeinheit übergehen.
Herbert Huber
Wasserburg