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Ein fragwürdiges Gerechtigkeitsempfinden

Zum Bericht „Strafanzeige kurz vor der ersten Fahrstunde“ über die verbotene Probefahrt einer 17-Jährigen vom 21. Dezember (Regionalteil):

Drei Tage vor Weihnachten wird es einem 17-jährigen Mädchen in Kiefersfelden mal so richtig gezeigt. Fahrübungen auf Firmenparkplätzen nach Geschäftsschluss sind vermutlich bei über 80 Prozent der Fahranfänger üblich.

Wer wird hierbei eigentlich gefährdet? Wie schwerwiegend ist das Vergehen? Und wie sieht es da mit der Verhältnismäßigkeit aus?

Wenn man dagegen setzt: Politiker, die sich, wenn es mal darauf ankommt, an nichts mehr erinnern können. Vergewaltiger, die nach nicht einmal drei Jahren Haft wieder freikommen. Oder Leute, die schon einiges auf dem Kerbholz haben und dann trotzdem wieder zur aller-aller-aller-letztmaligen Bewährung verurteilt werden.

Aber irgendwann muss der Staat ja wohl Kante zeigen. Da nimmt man am besten eine 17-jährige Schülerin, die sich vermutlich bis jetzt nichts zu Schulden kommen hat lassen, zeigt sie an, und ganz wichtig: Sie kann ihr schweres Vergehen auch noch groß aufgemacht in der Zeitung lesen.

Da muss man schon ein sehr fragwürdiges Gerechtigkeitsempfinden haben, um so etwas zu verstehen.

Manfred Ruppert

Rosenheim

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