Abtreibung ist kein Menschenrecht
Zum Bericht „Oberstes US-Gericht kippt liberales Abtreibungsrecht“ (Politikteil):
Abtreibung ist Tötung eines wehrlosen Menschen. Menschen darf man – außer im Falle von Notwehr – nicht töten. Daher kann es auch kein Menschenrecht auf Abtreibung geben, die ein Armutszeugnis der verantwortlichen Männer und Frauen sowie der sie umgebenden Gesellschaft ist. Denn Leben ist ein grundsätzliches Menschenrecht, wie im Grundgesetz festgehalten.
Das hat man in den USA deutlicher als in Deutschland erkannt. Die Hoheit über den eigenen Körper verlieren nur Menschen im Zuge von Krankheit und Gewaltverbrechen. Eine Schwangerschaft ist aber keine Krankheit, und ihr geht meist kein Gewaltverbrechen voraus. Selbst „Verhütung“ bietet nur einen relativen Schutz vor einer ungewollten Schwangerschaft. Weil dies so ist, stellt die Zeugung eines Kindes immer ein mögliches Ergebnis eines Geschlechtsverkehrs dar, sofern dieser innerhalb der wenigen fruchtbaren Tage im Zyklus einer Frau erfolgt.
Frauen und Männer, die dies ignorieren, wird daher die Hoheit über den eigenen Körper nicht entrissen, sie geben die Hoheit vielmehr auf. Etwas anders formuliert: Selbstbestimmung, welche die Hoheit über den eigenen Körper miteinschließt, setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt. Du sollst nicht morden – töten aus egoistischen Beweggründen – ist schon lange vor dem Mittelalter bekannt. Toxisch ist die politisch soziale und ideologische Stimmung der Pro-Choice-Gesellschaft. Toxisch im Sinne von Tötung unschuldigen Lebens.
Dr. Stephan Maria Hitzel
Raubling