Meinung
Die Kirche und ihr Arbeitsrecht: Eine Reform ist überfällig
- VonChristian Deutschländerschließen
Kirche darf langsam sein im Umdenken und Reformieren. Das ist besser als eine beliebige Fähnchen-im-Wind-Organisation. Kirche soll für Werte einstehen, auch wenn sie mal gerade nicht schick sind, nicht zu schnappatmigen Aufregungswellen passen. Nur eines muss die Institution in ihrer Behäbigkeit bedenken: Sie darf dabei nie komplett den Anschluss an die Mitte der Gesellschaft verlieren. In der Sexualmoral ist das geschehen.
Die Gesellschaft unseres Landes hat in einer sehr ruhigen, geraden Linie die bewahrens- und unterstützenswerten Werte des Zusammenlebens fortentwickelt. Die Ehe Mann/Frau als biologische Keimzelle der Familie soll und muss immer die Unterstützung des Staates haben. Aber immer deutlicher verstehen (gerade zutiefst konservative) Menschen, dass Liebe, Fürsorge, Verantwortung auch in stabilen homosexuellen Partnerschaften gelebt werden. Die Amtskirche hat sich dem bisher verschlossen.
Konkret: Es ist schön, wenn einzelne Geistliche, teils in harten Konflikten, homosexuelle Partnerschaften segnen, Gottesdienste für queere Gläubige anbieten. Aber dazu steht in krassem, untragbarem Widerspruch, dass das kirchliche Arbeitsrecht die Kündigung von Mitarbeitern vorsieht, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen; dass Lehrern der Entzug ihrer Lehr-Erlaubnis droht. Ein reformiertes Arbeitsrecht der Kirche – einer der größten Arbeitgeber der Republik – ist nicht zeitgeistig, sondern überfällig, am besten noch heuer. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht stößt hier an Grenzen.