Meinung
Benachteiligung der Kultur: Schwache Zeichen des Umdenkens
- VonMarkus Thielschließen
Vergleicht man die geltenden Regelungen in Bayerns Gastronomie und in der Kultur, fällt einem eine Benachteiligung letzterer auf. Doch es gibt schwache Zeichen, dass sich das ändern könnte.
Wer will, kann das als Trotzkopf-Verhalten diagnostizieren. Während Bayerns Gastronomie auf Geheiß des Kabinetts weiter auf engstem Raum und nur mit 2G ihre Gäste empfangen darf, sind Theater, Opernhäuser und Konzertsäle noch immer zu 2G-plus mit Maske und 25 Prozent Belegung verurteilt. Was unterm Strich heißt: zur fast gähnenden Leere und im Falle von Privatveranstaltern zur Existenzgefährdung.
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Man wolle, so sagt etwa Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger, auf wissenschaftliche Erkenntnisse warten. Für die Betroffenen gellt das wie Hohngelächter: Studien, die Hygienekonzepte der Kultur untersuchen und für mehr als ausreichend erachten, gibt es längst. Noch immer leistet sich der Freistaat also eine eklatante Ungleichbehandlung, auch juristische Laien begreifen das. Nicht umsonst hat der Verwaltungsgerichtshof auf eine dementsprechende Klage mit hochgezogenen Augenbrauen reagiert: Gut möglich, dass diese nicht nachvollziehbaren Regeln der Staatsregierung um die Ohren fliegen.
Doch es gibt schwache Zeichen. Möglicherweise will man mehr Besucherinnen und Besucher zulassen, auch könnte ab einer Inzidenz über 1000 weiter gespielt werden. Vor allem am vergangenen Wochenende hat die Kulturszene einen bislang beispiellosen Druck aufgebaut. Vielleicht weil sie weiß: Auch der mürrisch-taube Beethoven hat erst reagiert, als man ihn anbrüllte.