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Mietwohnung

Diese Dinge sollten Sie keinesfalls im Keller lagern

Beim Kellerraum, die zur Mietwohnung gehört, sollten Sie sich auch an Regeln halten.
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Beim Kellerraum, die zur Mietwohnung gehört, sollten Sie sich auch an Regeln halten.
  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Eine Mietwohnung mit Kellerabteil ist immer sehr praktisch. Aber das bedeutet nicht, dass wirklich alles darin untergebracht werden darf. Es gibt Ausnahmen.

In einem eigenen Kellerraum lassen sich alle Gegenstände verwahren, die in der Wohnung keinen Platz haben und nicht allzu oft oder nur saisonal benutzt werden. Es gibt allerdings auch Gegenstände, die Sie am besten gar nicht in ihrem Kellerabteil verwahren. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Was darf ich mit meinem Kellerraum alles machen?

Dem ein oder anderem kommt beim Anblick des Kellerabteils vielleicht der Gedanke, den Raum nicht nur zum Lagern zu verwenden. Schließlich könnte er sich auch hervorragend eignen, den persönlichen Hobbys nachzugehen oder eine kleine Arbeitsfläche darin aufzuziehen.

In diesem Fall gilt: Andere Mieter dürfen durch die Art und Weise Ihrer Nutzung des Kellerraums nicht beeinträchtig werden. Lärm ist also tabu. Es ist auch nicht möglich, das Kellerabteil an jemand anderen weiterzuvermieten.

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Mietwohnung: Diese Gegenstände sollten Sie nicht im Keller lagern

Generell sollten sich Mieter bei der Nutzung des Kellerraums an die Hausordnung oder Vorgaben des Vermieters halten. Es gibt jedoch auch andere Faustregeln, an die Sie sich halten können: Zum Beispiel sollten Sie Gegenstände, die Sie aus Sicherheitsgründen nicht in Ihrer Wohnung verstauen möchten, auch nicht im Keller unterbringen. Dazu gehören zum Beispiel Gasbehälter oder Treibstoff, die aus Brandschutzgründen eher problematisch sind. Im Allgemeinen haben Substanzen, die die Sicherheit gefährden, im Keller nichts zu suchen. Er sollte ausschließlich für Gegenstände benutzt werden, die im Zusammenhang mit der Wohnung und ihrem Gebrauch stehen.

Mieterfrage: So ist mit Gemeinschaftsräumen umzugehen

Was Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Fahrradkeller angeht, so gibt es in der Regel keine Vorschriften an die Bewohner - es sei den eine Benutzungsordnung ist vorhanden, die vorschreibt, wann gewaschen werden darf oder ob es feste Stellplätze für Räder gibt. Nur kaputte Räder, Sperrmüll und Kartons haben in Gemeinschaftsräumen nichts zu suchen, da sie nicht als Lager für Derartiges gedacht sind, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss (Az. 4 W 183/96) erklärt hat.

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Zuzug: Diese Regionen werden bis 2030 boomen

Platz 10: Der Landkreis Karlsruhe soll laut dem HWWI bis 2030 von 18.033 Einwohner auf 436.000 Einwohner wachsen - ein enormer Anstieg. Grund dafür solle die günstige Lage in der Nähe von Metropolen wie Frankfurt und Stuttgart sein, außerdem der Verkehrsanschluss zur A5 in Richtung Südwesten und den guten ICE-Verbindungen.
Platz 9: Dank seiner Nähe zu München und den erschwinglicheren Mieten im Vergleich zu der bayerischen Landeshauptstadt, soll auch der Landkreis Rosenheim in Zukunft großen Bevölkerungszuwachs bekommen. Rund 19.300 Menschen werden dann ins Alpenvorland ziehen - insgesamt macht das rund 256.000 Einwohner bis 2030.
Platz 8: Im Rhein-Neckar-Kreis erwartet man den höchsten Anstieg von Häuserpreisen bundesweit - denn angeblich werden 20.600 neue Einwohner in die Gegend um Heidelberg strömen. Damit erhöht sich die Einwohnerzahl auf 542.000 Menschen.
Platz 7: Trotz führender Positionen in Sachen höchste Miet- und Häuserpreise - die Menschen zieht es nach Fürstenfeldbruck. Wieder einmal spielt die Nähe zur Metropole München eine Rolle. Deshalb wird ein Bevölkerungsanstieg von bis zu zehn Prozent erwartet. In Zahlen sind das 20.920 neue Einwohner, die zusammen mit der jetzigen Bevölkerung 214.000 Menschen ergeben.
Zuzug: Diese Regionen werden bis 2030 boomen

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