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800 Flüge gestrichen

Piloten der Lufthansa streiken am Freitag: Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Der nächste Lufthansa-Streik steht an: 130.000 Reise werden von Flugausfällen betroffen sein. Ein Überblick über Ihre Rechte.

Am Freitag (2. September) kommt es zu größeren Einschränkungen im Flugprogramm der Lufthansa, wie die Airline warnt. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat das Cockpitpersonal zu einem eintägigen Streik aufgerufen. 800 Flüge sollen an den Drehkreuzen München und Frankfurt ausfallen, voraussichtlich 130.000 Reisende sind davon betroffen. Auch am Samstag und Sonntag könnte es laut Lufthansa noch zu Einschränkungen kommen.

So finden Sie heraus, ob Sie vom Streik betroffen sind

Im Laufe des Donnerstags will Lufthansa den Flugplan anpassen und die Annullierungen veröffentlichen. Passagiere, die ihre Kontaktdaten in der Buchung angegeben haben, sollen über SMS oder E-Mail informiert werden. Kunden werden außerdem darum gebeten, regelmäßig ihren Flugstatus online zu überprüfen. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.

Lufthansa-Reisende müssen sich am Freitag (2. September) auf massive Einschränkungen einstellen.

Lufthansa-Streik: Welche Rechte haben Betroffene in diesem Fall?

„Durch den Streik bei der Lufthansa werden viele Reisende aus Deutschland ihren geplanten Flug nicht wie geplant durchführen können. Das ist zu hoch frequentierten Reisezeiten wie den Sommerferien besonders ärgerlich. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagiere jedoch Anspruch auf Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro“, informiert Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp. Weil die Piloten bei der Airline angestellt sind und der Streik folglich dem unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und keinen „außergewöhnlichen Umständen“ zugeordnet werden kann, ist die Rechtslage hier klarer als etwa bei einem Streik der Sicherheitskräfte an den Airports, so wie es im Juli der Fall war. Betroffene Passagiere können Ihren Anspruch auf Entschädigung bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen.

Was tun bei Streik? Ersatzbeförderung oder Geld zurück

Wenn der Flug erst einmal gestrichen ist, ist es für Passagiere im ersten Augenblick am wichtigsten, trotzdem zeitnah ans Ziel zu kommen. Für sie ist deshalb wichtig zu wissen: Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung anbieten – sei es durch Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte. Die Option wird bei innerdeutschen Flügen oft angeboten. Die Lufthansa informiert auf ihrer Webseite, dass es aufgrund der Vielzahl der Annullierungen länger dauern kann, bis den Passagieren eine adäquate Umbuchungslösung anbieten kann. Wer innerhalb von 18 Stunden nach der Annullierungsnachricht keine Benachrichtigung von Lufthansa erhalten hat, soll den aktuellen Stand der Buchung eigenständig auf der Webseite nachforschen.

Und was ist, wenn die Airline sich nicht darum kümmert? Dann empfiehlt es sich, ihr eine Frist zur Beschaffung einer Ersatzbeförderung zu setzen. Als angemessen sehen Reiserechtler hier einen Zeitraum von zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit. „Wird die Aufforderung dennoch nicht erfüllt, können Reisende eigene Alternativen suchen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen“, so Navas.

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Wenn die Verspätung länger als fünf Stunden andauert oder die Alternativbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt ist, ist die Airline dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. „Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen“, ergänzt Navas.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wenn der Flug storniert wird: Sie verlangen das Geld zurück. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch selbst um eine alternative Beförderung kümmern. (dpa/fk)

Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago

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