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Ver.di ruft zum Streik auf

Lufthansa-Streik am Mittwoch: Diese Rechte haben Reisende bei Flugausfällen

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Das Lufthansa-Bodenpersonal wird am Mittwoch an neun deutschen Flughäfen streiken. Dadurch fallen voraussichtlich hunderte Flüge aus. 

Während an einigen Flughäfen Deutschlands noch immer großes Chaos herrscht, erhalten Urlauber schon die nächste Hiobsbotschaft: Am Mittwoch, dem 27. Juli, ruft die Gewerkschaft Ver.di aufgrund stockender Tarifverhandlungen rund 20.000 Beschäftigte des Lufthansa-Bodenpersonals zu einem eintägigen Warnstreik auf. Damit sind unter anderem Techniker und Logistiker gemeint, ohne die ein Flugbetrieb nicht möglich ist. Zu Streiks soll es an insgesamt neun Flughäfen kommen: Berlin BER, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Hamburg, Köln/Bonn und München und Stuttgart.

Flug fällt wegen Lufthansa-Streik aus: Wie komme ich doch noch ans Ziel?

Wenn das Lufthansa-Bodenpersonal von Mittwoch, 3:45 Uhr bis Donnerstag, 6 Uhr die Arbeit niederlegt, werden voraussichtlich hunderte Flüge ausfallen oder mit großer Verzögerung abfliegen. Allein in Frankfurt hat die Lufthansa bereits 678 Flüge am Dienstag und Mittwoch gestrichen, betroffen sind dadurch 92.000 Fluggäste.

Wegen eines Warnstreiks des Bodenpersonals drohen am Mittwoch bei der Lufthansa Flugausfälle.

Betroffene Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden einen Anspruch auf eine Alternativbeförderung, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp, erklärt. „Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden.“ Darauf verweist auch die Lufthansa auf ihrer Webseite. Demnach werden Flugpassagiere bei einer Annullierung von der Fluggesellschaft kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug gebucht und über die Mobilfunknummer oder per Mail darüber informiert. Wenn der Alternativ-Flug erst am nächsten Tag abfliegt, steht den Kunden in bestimmten Fällen ein Gutschein für eine Hotelübernachtung zu.

Sollte es sich um einen innerdeutschen Flug handeln, bucht die Lufthansa die Passagiere auf eine Verbindung mit der Deutschen Bahn um. Urlauber haben auch die Möglichkeit, ihr Bahnticket selbst zu buchen, müssen allerdings darauf achten, dass der Ticketpreis nicht höher ist als der des gebuchten Fluges. Ansonsten bleiben sie womöglich auf der Differenz sitzen. Um eine Erstattung zu erhalten, sollten Sie Belege aufbewahren und zeitnah bei der Fluggesellschaften vorlegen.

Lufthansa-Streik: Wer kommt für die Verpflegung bei langen Wartezeiten am Flughafen auf?

Wenn sich Flüge mitunter um Stunden verschieben, muss die Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen, wie Navas informiert. Das gilt bei einer Verspätung von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern. Außerdem müssen die Airlines den Reisenden bei Bedarf eine Unterkunft bereitstellen und für die Beförderung dorthin aufkommen.

Kann ich mein Flugticket auch einfach stornieren?

Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks ausfällt, können Sie diesen laut Reisereporter kostenlos stornieren – sowohl online als auch telefonisch. Die Fluggesellschaft muss den Preis dann innerhalb von sieben Tagen erstatten, wie die Verbraucherzentrale informiert. Einen Reisegutschein darf die Airline nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes ausstellen.

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Flugausfall wegen Lufthansa-Streik: Haben ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Flugausfälle und -verspätungen können neben einer Ticketpreiserstattung zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Im aktuellen Fall könnten Passagiere aber schlechte Karten haben: „Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261. Die Ausnahme: Streikt auch das Personal am Check-in, welches von der Airline gestellt wird, können Verbraucher ab einer Verspätung von drei Stunden oder einem Ausfall eine Entschädigung geltend machen“, so Navas. Der Grund: Ein Streik durch das Flughafenpersonal ist für Airlines ein „nicht beherrschbares externes Ereignis“, wie der ADAC informiert – anders als zum Beispiel bei Flugbegleitern, die direkt bei der Fluggesellschaft angestellt sind.

Beim aktuellen Streik kommt es also darauf an, ob im Einzelfall das zuständige Bodenpersonal bei der Lufthansa selbst angestellt ist oder nicht, wie Sabine Cofalla, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärt. „Wir würden jeden einzelnen Fall prüfen müssen, was genau für ein Personal eingesetzt wurde“, so Cofalla. 

Rubriklistenbild: © Droese/Imago

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