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Verlängerung

Steuererklärung: Wegen Corona-Krise gilt neue Abgabefrist – unter dieser Bedingung

Die Einkommensteuervorauszahlung lässt sich für Betroffene der Coronakrise reduzieren.
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Bei der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 gibt es eine Neuerung.
  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Pläne zur verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 stoßen auf Zustimmung im Bundestag. Für die neue Abgabefrist gibt es jedoch eine Bedingung.

Update vom 15. Januar 2021: Die Pläne zur verlängerten Abgabefrist* für die Steuererklärung 2019 stoßen im Bundestag auf einhellige Zustimmung. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der großen Koalition signalisierten am Donnerstag auch sämtliche Oppositionsfraktionen ihre Zustimmung, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

Es gibt jedoch eine Bedingung: Nach dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sollen Steuerberater wegen der Corona-Krise sechs Monate mehr Zeit für die Steuererklärungen ihrer Mandanten bekommen. Das bedeutet: Die Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 soll demnach vom 28. Februar dieses Jahres bis zum 31. August verlängert werden - allerdings nur in den Fällen, in welchen der jeweilige Steuerzahler einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, wie dpa berichtet.

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Steuererklärung mit Steuerberater: Neue Abgabefrist wegen Corona

Artikel vom 22. Dezember 2020: Steuerberater sollen wegen der Corona-Krise mehr Zeit für die derzeit anstehenden Steuererklärungen* ihrer Kunden bekommen. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 18. Dezember 2020). Die Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 solle dann vom 28. Februar auf den 31. August verlängert werden, teilte das Finanzministerium am Freitag entsprechend auf Twitter mit.

Steuerberater sollen mehr Zeit für Steuererklärungen bekommen

Steuerberater hatten dies gefordert, weil sie derzeit viel Arbeit mit den Anträgen für Corona-Hilfen haben, berichtet dpa.

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Im Video: Homeoffice-Pauschale: Wer profitiert – und wer leer ausgeht

Normalerweise gilt: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss das normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres tun. Lassen sich Betroffene von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Frist, wie dpa schreibt, bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Steuerberater hätten die Erklärungen für 2019 also eigentlich bis Ende Februar 2021 einreichen müssen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks

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Hilfe bei der Steuer

Steuerpflichtig? Eine passende Steuersoftware (werblicher Link), bei der die einzelnen Schritte nachvollziehbar erklärt werden, kann eine gute Hilfe sein.

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Steuererklärung kompakt: Änderungen, Frist und rückwirkend abgeben

Grundsätzlich galt bislang der 31. Mai als letzter Abgabetermin. Doch im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli Zeit. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch über Elster an das Finanzamt überweisen. Falls Sie allerdings nicht dazu verpflichtet sind, können Sie sich auch vier Jahre Zeit lassen und rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Oftmals erhalten Sie dann mehr Geld zurück.
Mit Frei- und Pauschbeträgen lässt sich viel Geld bei der Steuererklärung sparen. Diese werden in der Steuererklärung in der Anlage N separat angegeben. Unter Pauschbeträge werden Werbungskosten und Sonderausgaben gezählt. Unter Freibeträge fallen die "außergewöhnlichen Belastungen", wie der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Pflege-und/oder Behindertenpauschbetrag. Diese erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie die jeweilige Einkommenssumme überschritten haben. Nachweise sind nicht mehr nötig.
Frischgebackene Ehepaare haben bei einer ersten gemeinsamen Steuererklärung viele Vorteile zu Unverheirateten - schließlich profitieren sie davon, dass sie je nach Einkommen zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen können. Außerdem greift hier das Ehegattensplitting, wenn sie unterschiedlich verdienen. Hierbei wird das Einkommen des Ehepaares zusammen veranlagt, die Summe halbiert und aus dieser die Einkommenssteuer errechnet. Anschließend wird sie verdoppelt. So gilt das Ehepaar steuerlich als eine Person.
Kinder kosten viel Geld - doch Familien werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Schließlich erhalten Sie Kindergeld, sogar, wenn Ihr Kind noch volljährig und in Ausbildung ist. Zudem profitieren Sie vom Kinderfreibetrag, der 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Außerdem können Eltern Betreuungskosten (maximal 4.000 Euro) unter Anlage Kind von der Steuer absetzen. Schließlich können Sie bereits vor der Steuererklärung Steuern sparen, wenn Sie Ihre bis zum 30. November des laufenden Jahres Auskünfte über etwaige Kosten in Bezug auf Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben.
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