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Finanzen

Steuererklärung 2020: Was es jetzt zu beachten gilt

  • Sophie Waldner
    VonSophie Waldner
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Wie in jedem Jahr kommen mit dem Jahreswechsel einige Änderungen auf den Steuerzahler zu. So auch nach dem Corona-Jahr 2020. Was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Das Jahr 2020 war geprägt von vielen Veränderungen. Einige davon werden wir auch im neuen Jahr noch zu spüren bekommen. Die Steuer wird jedes Jahr reformiert und stellt den Steuerzahler* vor neue Richtlinien und Gesetze. Eine Zusammenfassung zu den Änderungen soll Aufschluss bringen.

Für die Steuererklärung 2020 stehen einige Änderungen an.

Steuererklärung 2020: Änderungen, die alle betreffen

  • Steuerfreier Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag ist jener Betrag, den das Finanzamt Ihnen jährlich erlässt. Für Alleinlebende wurde ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro festgelegt. Für Ehepaare ist es ein Betrag von 18.816 Euro. Das ist eine Erhöhung von 360 Euro pro Person im Vergleich zum vergangenen Steuerjahr!
  • Unterhalt: Wer Unterhaltszahlungen leistet, kann diese als außergewöhnliche Belastung angeben. Der Höchstbetrag dafür liegt mittlerweile bei 9.408 Euro.
  • Steuerklassenwechsel: Ein Steuerklassenwechsel war Ehe- und Lebenspartner bisher nur einmal jährlich zugesagt. Inzwischen hat sich das geändert und die Partner dürfen beliebig oft wechseln.

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Steuererklärung 2020: Änderungen, die Arbeitnehmer und Selbstständige betreffen

  • Pendlerpauschale: Hier steht eine Erhöhung an. Jetzt gilt ab dem 21. Kilometer eine Pendlerpauschale von 35 Cent. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 30 Cent.
  • Kurzarbeit: Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit treten. All diejenigen, die das betrifft, sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeber hat einen kleinen Steuersatz abgeleistet, sodass Sie als Arbeitnehmer höhere Steuern nachzahlen müssen.
  • Home-Office: Nicht nur die Kurzarbeit stellt die Steuererklärung 2020 auf den Kopf. Auch das vermehrt auftretende Arbeiten am heimischen PC kann abgesetzt werden. Genau genommen gibt es eine Pauschale für das Home-Office, das pro Tag bei 5 Euro liegt.
  • Umzugskosten: Auch wenn es im Corona-Jahr viele Komplikationen auf dem Arbeitsmarkt gab, sind für einige möglicherweise dennoch berufsbedingte Umzugskosten entstanden. Hier unterscheidet das Finanzamt zwischen verschiedenen Daten. Sind Sie im Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai umgezogen, können Singles 820 Euro geltend machen, sowie Ehe- und Lebenspartner gemeinsam 1.639 Euro. Für jede weitere Person, die mit umgezogen ist, gilt eine Pauschale von 361 Euro. Ein Umzug ab dem 01. Juni wird höher angerechnet. Für sich selbst können Sie 860 Euro geltend machen und für jedes weitere Haushaltsmitglied 573 Euro.
  • Nachhilfekosten: Sollten Kinder im Zuge eines Umzuges aufgrund beruflicher Gründe der Eltern, auf Nachhilfe angewiesen sein, so können Sie dies ebenfalls absetzen. Auch hier gilt wieder zu schauen, wann der Umzug stattfand. Die Zeit vom 01. März bis 31. Mai wird mit 2.066 Euro unterstützt und ab dem 01. Juni mit einem Höchstsatz von 1.146 Euro.
  • Sachbezüge: Als Sachbezüge gelten Verpflegungs- und Unterkunftskosten, die von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Die Verpflegungskosten unterteilen sich in Frühstück, Mittag- oder Abendessen. Das Frühstück muss mit 1,80 Euro angegeben werden und ein Mittag- oder Abendessen mit 3,40 Euro. Für die Unterkunft sind pro Tag 7,70 Euro zu berechnen.

Für Kleinunternehmer gilt nun: Liegt der Umsatz unter 22.000 Euro, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

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Steuererklärung 2020: Änderungen für Eltern, Rentner, Pensionäre und Kapitalanleger

Der Kinderfreibetrag wurde im Sinne der Eltern angepasst. Der Grundfreibetrag liegt nun bei 2.586 Euro, und nicht mehr bei 2.490 Euro. Neurentner, die im Jahr 2020 erstmalig Rente bezogen haben, müssen auf 80 Prozent des erhaltenen Betrages Steuern zahlen. Auch der Versorgungsbeitrag für die Beamten- und Betriebspension, sowie dessen Zuschlag ändert sich. Zusammengerechnet liegt der Freibetrag hier bei maximal 1.560 Euro. (swa)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Quellen: T-Online.de; dpa

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