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Steuerzahler aufgepasst

Vorsicht bei der Steuererklärung: „ElsterFormular“ wird abgeschafft

Mit einem falschen Eintrag in ein Formular für die gemeinsame Steuererklärung hat ein Hamburger Ehepaar für Aufsehen gesorgt. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
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Das „ElsterFormular“ wird eingestellt.
  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Für die Steuererklärung 2020 steht „ElsterFormular“ nicht mehr zur Verfügung. Was Steuerzahler stattdessen nutzen können.

Das „ElsterFormular“ haben in Deutschland viele Steuerzahler gern und häufig genutzt. Über die spezielle Software der Finanzverwaltung konnten sie auf diesem Weg ihre Steuererklärung abgeben. Doch damit ist bald Schluss: Das Programm „ElsterFormular“ stehe Steuerzahlern nicht mehr zur Verfügung, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) den Bund der Steuerzahler in Berlin.

Steuererklärung 2020: „ElsterFormular“ wird eingestellt

Konkret bedeute das: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020, die im Jahr 2021 abgegeben wird, kann nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Kein Grund, für Steuerzahler, zu verzweifeln. Denn stattdessen steht, wie es in dem Bericht heißt, das elektronische Finanzamt „Mein Elster“ zur Verfügung.

Wer das Programm der Finanzverwaltung bisher genutzt hat, kann demnach seine Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software mitnehmen. Dies erspart die erneute Eingabe der bereits erfassten Angaben.

Lesen Sie hier: Steuererklärung: Diese Posten bringen Ihnen viel Geld vom Staat zurück

Steuererklärung: Computer-Programm, App oder Browser-Anwendung

Wer sich bei Steuererklärung konkrete Tipps wünscht und Schritt für Schritt geleitet werden mag, kann davon abgesehen ein Computer-Programm, eine App oder eine Browser-Anwendung nutzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Bei aller Hilfe, die die Programme bieten, sind sich Experten einig: Je komplizierter der Steuerfall, desto eher sei das ein Fall für den Steuerberater. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

Lesen Sie zudem: Steuererklärung: Corona beeinflusst Abgabe-Frist – so lange haben Sie noch Zeit

Hilfe bei der Steuer

Steuerpflichtig? Eine passende Steuersoftware (werblicher Link), bei der die einzelnen Schritte nachvollziehbar erklärt werden, kann eine gute Hilfe sein.

Auch interessant: So viel Kindergeld gibt es ab Januar – das sollten Eltern jetzt beachten

Steuererklärung kompakt: Änderungen, Frist und rückwirkend abgeben

Grundsätzlich galt bislang der 31. Mai als letzter Abgabetermin. Doch im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli Zeit. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch über Elster an das Finanzamt überweisen. Falls Sie allerdings nicht dazu verpflichtet sind, können Sie sich auch vier Jahre Zeit lassen und rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Oftmals erhalten Sie dann mehr Geld zurück.
Mit Frei- und Pauschbeträgen lässt sich viel Geld bei der Steuererklärung sparen. Diese werden in der Steuererklärung in der Anlage N separat angegeben. Unter Pauschbeträge werden Werbungskosten und Sonderausgaben gezählt. Unter Freibeträge fallen die "außergewöhnlichen Belastungen", wie der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Pflege-und/oder Behindertenpauschbetrag. Diese erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie die jeweilige Einkommenssumme überschritten haben. Nachweise sind nicht mehr nötig.
Frischgebackene Ehepaare haben bei einer ersten gemeinsamen Steuererklärung viele Vorteile zu Unverheirateten - schließlich profitieren sie davon, dass sie je nach Einkommen zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen können. Außerdem greift hier das Ehegattensplitting, wenn sie unterschiedlich verdienen. Hierbei wird das Einkommen des Ehepaares zusammen veranlagt, die Summe halbiert und aus dieser die Einkommenssteuer errechnet. Anschließend wird sie verdoppelt. So gilt das Ehepaar steuerlich als eine Person.
Kinder kosten viel Geld - doch Familien werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Schließlich erhalten Sie Kindergeld, sogar, wenn Ihr Kind noch volljährig und in Ausbildung ist. Zudem profitieren Sie vom Kinderfreibetrag, der 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Außerdem können Eltern Betreuungskosten (maximal 4.000 Euro) unter Anlage Kind von der Steuer absetzen. Schließlich können Sie bereits vor der Steuererklärung Steuern sparen, wenn Sie Ihre bis zum 30. November des laufenden Jahres Auskünfte über etwaige Kosten in Bezug auf Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Steuererklärung kompakt: Änderungen, Frist und rückwirkend abgeben

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