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Vorschlag

Neue Abschreibungsregeln für Laptops – wohl auch Homeoffice betroffen

Eine Frau arbeitet mit einem Laptop im Homeoffice und telefoniert.
+
Wer im Homeoffice arbeitet, nutzt in vielen Fällen (auch) den privaten Laptop.
  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Wer einen Laptop anschafft, den er auch beruflich nutzt, soll diesen künftig besser steuerlich geltend machen können. Aus dem Finanzministerium kommt folgender Vorschlag.

Viele Beschäftigte, die in der Coronapandemie von daheim aus arbeiten, nutzen in vielen Fällen (auch) ihr privates Notebook. Eine Forderung aus der Politik könnte womöglich bald auch ihnen finanziell ein wenig weiterhelfen.

Denn wer einen Laptop anschafft, den er auch beruflich nutzt, soll diesen künftig besser steuerlich geltend* machen können. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 19. Januar) anlässlich eines Vorschlags aus dem Finanzministerium: Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur habe das Ministerium vor den Bund-Länder-Gesprächen am Dienstag einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.

Lesen Sie zudem: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung

Neue Abschreibungsregeln für Laptops – auch Homeoffice betroffen?

Demnach könnten die Kosten für Computer und Software künftig vollständig im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden, so die Idee. Bisher können Arbeitsmittel für mehr als 950 Euro nur über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden - Laptops etwa über drei Jahre. Durch die Neuregelung könnte es vielen Steuerzahlern leichter fallen, die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu übertreffen, wie dpa anlässlich des neuen Vorschlags schreibt.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte laut dpa, durch neue Abschreibungsregeln sollten digitale Investitionen von Unternehmen unterstützt werden. „Das wird sicher zu einem Effekt führen, der sich auswirkt auf das Steueraufkommen“, sagte er. Gleichzeitig werde „das Investieren in digitale Ausstattung erhöht“. Nach Informationen der dpa sollen von der Regelung aber auch Arbeitnehmer im Homeoffice profitieren, die für die Arbeit zuhause neue Geräte anschaffen, so die Nachrichtenagentur. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

Lesen Sie zudem: Steuererklärung 2020: Was es jetzt zu beachten gilt

Hilfe bei der Steuer

Steuerpflichtig? Eine passende Steuersoftware (werblicher Link), bei der die einzelnen Schritte nachvollziehbar erklärt werden, kann eine gute Hilfe sein.

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Steuererklärung kompakt: Änderungen, Frist und rückwirkend abgeben

Grundsätzlich galt bislang der 31. Mai als letzter Abgabetermin. Doch im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli Zeit. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch über Elster an das Finanzamt überweisen. Falls Sie allerdings nicht dazu verpflichtet sind, können Sie sich auch vier Jahre Zeit lassen und rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Oftmals erhalten Sie dann mehr Geld zurück.
Mit Frei- und Pauschbeträgen lässt sich viel Geld bei der Steuererklärung sparen. Diese werden in der Steuererklärung in der Anlage N separat angegeben. Unter Pauschbeträge werden Werbungskosten und Sonderausgaben gezählt. Unter Freibeträge fallen die "außergewöhnlichen Belastungen", wie der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Pflege-und/oder Behindertenpauschbetrag. Diese erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie die jeweilige Einkommenssumme überschritten haben. Nachweise sind nicht mehr nötig.
Frischgebackene Ehepaare haben bei einer ersten gemeinsamen Steuererklärung viele Vorteile zu Unverheirateten - schließlich profitieren sie davon, dass sie je nach Einkommen zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen können. Außerdem greift hier das Ehegattensplitting, wenn sie unterschiedlich verdienen. Hierbei wird das Einkommen des Ehepaares zusammen veranlagt, die Summe halbiert und aus dieser die Einkommenssteuer errechnet. Anschließend wird sie verdoppelt. So gilt das Ehepaar steuerlich als eine Person.
Kinder kosten viel Geld - doch Familien werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Schließlich erhalten Sie Kindergeld, sogar, wenn Ihr Kind noch volljährig und in Ausbildung ist. Zudem profitieren Sie vom Kinderfreibetrag, der 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Außerdem können Eltern Betreuungskosten (maximal 4.000 Euro) unter Anlage Kind von der Steuer absetzen. Schließlich können Sie bereits vor der Steuererklärung Steuern sparen, wenn Sie Ihre bis zum 30. November des laufenden Jahres Auskünfte über etwaige Kosten in Bezug auf Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben.
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