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Bußgelder und Punkte drohen

Masken, Führerschein, Versicherung: Das ändert sich für Autofahrer zum Jahreswechsel 2023

Autofahrer
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Zum Jahreswechsel ändern sich für Autofahrer einige Verordnung - hier erfahrt Ihr, worauf Ihr achten solltet.
  • Franziska Osterhammer
    VonFranziska Osterhammer
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Führerscheinumtausch, neuer Verbandskasten, Förderungen: Auf Autofahrer kommen im Jahr 2023 zahlreiche Änderungen zu – die kosten können. Hier erfahrt Ihr mehr:

Zahlreiche Verordnungen, die Autofahrer betreffen, verändern sich oder kommen neu hinzu zum Jahr 2023. Und die Behörden sind schonungslos: Wer sich nicht pünktlich an die neuen Regelungen hält, muss mit Bußgeldern und Punkten rechnen. Wir haben Euch deshalb zusammengestellt, was sich alles ändert und worauf Ihr ab dem 1. Januar 2023 achten solltet:

Neuer Verbandskasten

Bereits seit dem 1. Februar 2022 müssen im Verbandskasten zwei OP-Masken mitgeführt werden. Bis zum 31. Januar 2023 reicht es, wenn diese einfach dem alten Verbandskasten hinzugefügt werden. Zum 1. Februar des kommenden Jahres braucht Ihr aber den neuen, der aktualisierten DIN-Norm (DIN 13164:2022) entsprechend aktualisierten Verbandskasten. Neben den neu verpflichtenden zwei medizinischen Gesichtsmasken (es müssen keine FFP2-Masken sein) ändern sich in dem Verbandskasten noch zwei Dinge: Ein Dreiecktuch (von bislang zwei Stück) entfällt, ebenso wie das Verbandtuch BR 40x60 cm. Passt Ihr Euren Verbandskasten nicht dementsprechend an – oder führt Ihr gar keinen mit Euch mit – kostet Euch das fünf Euro Verwarngeld. Überlasst Ihr Euer Fahrzeug ohne (aktualisiertem) Verbandskasten jemand anderem, der damit kontrolliert wird, müsst Ihr als Halter sogar 10 Euro zahlen.

Führerscheinumtausch

Um Führerscheine noch fälschungssicherer und EU-weit einheitlich zu machen, werden gestaffelt bis zum Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine umgetauscht, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden. Bis zum 19. Januar 2023 sind die Geburtenjahrgänge von 1959 bis 1964 dran. Wenn Ihr dazu gehört und noch einen rosa oder grauen „Lappen“ habt, müsst Ihr diesen bis zum 19. Januar 2023 in einen modernen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Dieser kostet 25 Euro und ist 15 Jahre lang gültig. Macht Ihr das nicht pünktlich, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Außerdem müsst Ihr der Polizei nachträglich Euren neuen Führerschein vorlegen, sonst kommen weitere Bußgelder auf Euch zu. Die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein umtauschen.

HU-Untersuchung

Ihr habt eine rosafarbene TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen? Dann müsst Ihr mit Eurem Auto 2023 zur Hauptuntersuchung. Weitere Informationen dazu findet Ihr im ersten Teil Eurer Zulassungsbescheinigung. Wenn Ihr die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, kostet Euch das 15 Euro Bußgeld, zwischen zwei und acht Monaten werden es 25 Euro. Und wer länger als acht Monate wartet, dem drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Kfz-Versicherung

Zum Jahr 2023 ändern sich die Typklasseneinstufungen. Rund 8,1 Millionen Autofahrer erfahren mit ihrem Fahrzeug dann eine höhere Einstufung und müssen dementsprechend mehr zahlen, gut 4,8 Millionen Fahrzeuge werden abgestuft, was weniger Versicherungskosten bedeutet. Eine Auswahl an einzelnen Modellen findet Ihr beim ADAC. Für den Großteil der Autofahrer, nämlich gut 70 Prozent, ändert sich nichts. Ebenfalls ändern sich die Regionalklassen. Je nach Region zahlen Autofahrer mehr oder weniger für ihre Kfz-Versicherung. Das hängt von der Anzahl an Unfällen ab, die sich in einer Region ereignen. Diese Einteilung ändert sich nun zum Jahr 2023. Für 5,5 Millionen in 67 Bezirken bedeutet das eine bessere Einstufung, 10,1 Millionen in 101 Bezirken finden sich dann hingegen in einer schlechteren Einstufung wieder – und für 26,8 Millionen Versicherte bleibt alles gleich. Auch hier liefert der ADAC eine detailliertere Übersicht.

E-Auto-Förderprämie

E-Autos bis zu einem Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro werden ab 2023 statt wie bisher mit 6000 Euro nur noch mit 4500 Euro bezuschusst. E-Autos, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, bekommen zukünftig nur mehr 3000 Euro Förderung, nicht mehr 5000 Euro. Noch teurere E-Autos bekommen wie schon zuvor keine Förderung. Ausgenommen von der Förderung sind ab 2023 zudem auch Plug-In-Hybride. Und die nächste Änderung steht dann 2024 bevor: Ab dann bekommen Autos mit einem Wert von über 45.000 Euro keinen Zuschuss mehr, und die Förderung der verbleibenden E-Autos wird auf 3000 Euro gesenkt. Achtung: Ob Ihr noch die volle Prämie bis zum Ende dieses Jahres bekommen könnt, hängt nicht von dem Bestell-, sondern vom Zulassungsdatum Eures E-Autos ab.

Kraftstoffpreise

Dass Tanken derzeit teuer ist, ist klar. Ursprünglich hätte uns aber zum 1. Januar 2023 eine weitere Preissteigerung bevorgestanden, weil dann die CO2-Abgabe erhöht werden hätte sollen. Das hat die Bundesregierung nun auf 2024 verschoben. Das bedeutet: bis dahin bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 bei 30 Euro, ab 2024 erhöht er sich dann auf 35 Euro. Für einen Liter Diesel bzw. Benzin bedeutet das einen Preisaufschlag von etwa 1,5 Cent.

Vignetten

Auto- und Motorradfahrer, die im kommenden Jahr nach Österreich fahren wollen, müssen für die Vignette mehr bezahlen. Das ändert sich:

Autofahrer

  • Jahresvignette: 96,40 Euro – plus 2,60 Euro
  • Zwei-Monats-Vignette: 29 Euro – plus 80 Cent
  • 10-Tages-Vignette: 9,90 Euro – plus 30 Cent

Motorradfahrer

  • Jahresvignette: 38,20 Euro – plus 1 Euro
  • Zwei-Monats-Vignette: 14,50 Euro – plus 40 Cent
  • 10-Tages-Vignette: 5,80 Euro – plus 20 Cent

fso

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