Wie ist die Rechtslage?
Mitarbeiterin von Altenheim nach Corona-Demo gekündigt - sie verweigerte Corona-Test
- VonAnne Hundschließen
Eine Mitarbeiterin eines Senioren- und Pflegeheims hat an einer Großdemonstration in Berlin gegen die Corona-Auflagen teilgenommen und sich anschließend krank gemeldet. Wie ist die Rechtslage?
Ein Senioren- und Pflegeheim in Schleswig-Holstein hat einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie nach der Teilnahme an der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin einen Corona-Test* verweigert habe. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch (3. September 2020), nachdem zuvor andere Medien über den Vorfall berichtet hatten.
Der Pflegedienstleiter der privaten Einrichtung habe die Kündigung bestätigt, schrieb dpa am Mittwoch. In einem Pflegeheim seien besonders strenge Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, an die sich alle Mitarbeiter halten müssten, sagte er dem dpa-Bericht zufolge zur Begründung. Dazu gehöre unter anderem ein Corona-Test bei entsprechenden Krankheitssymptomen.
Pflegeheimmitarbeiterin verweigert nach Demo Corona-Test - Kündigung
Auch das Nachrichtenportal ZDF.de berichtete am 2. September über den Vorfall, bei dem die Mitarbeiterin den Berichten zufolge am Wochenende an der Großdemonstration in Berlin gegen die Corona-Auflagen teilgenommen und sich anschließend wegen Erkältungssymptomen krankgemeldet habe.
Ein Schreiben des Alten- und Pflegeheims an die Mitarbeiterin hatte dem Beitrag auf ZDF.de zufolge zuvor für heftige Diskussionen in den Sozialen Medien gesorgt. ZDF.de zitiert aus dem Schreiben, das in die sozialen Medien gelangt und dort weiterverbreitet und vielfach von Usern kommentiert worden war: „Auf Ihrem Facebook-Account ist zu sehen, dass Sie am vergangenen Wochenende an einer Kundgebung gegen die Maskenpflicht in Berlin demonstriert haben. Aufgrund von Covid-19 haben wir Sie gebeten, einen Corona-Test zu machen, dieses haben Sie verweigert. Hiermit erhalten Sie Ihre fristlose Kündigung.“
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Gekündigt - wie ist die Rechtslage?
Wie ist in solchen Fällen normalerweise die Rechtslage? Unter Arbeitsrechtlern ist umstritten, ob die Kündigung wirksam ist, heißt es in dem genannten dpa-Bericht vom 2. September. Auf ZDF.de wird zudem der Hamburger Professor Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht zitiert: Eine solche fristlose Kündigung würde generell vor einem Arbeitsgericht kaum Bestand haben; der Experte schildert in dem Beitrag die Rechtslage zudem so: „Man darf als Arbeitnehmer in seiner Freizeit zunächst mal machen, was man will. Das geht den Arbeitgeber nichts an. Es wird nur dann problematisch, wenn solche Aktivitäten Auswirkungen auf den Job haben - in diesem Fall, weil die Dame im Beruf Kontakt zu Risikopatienten hat.“
Doch eine fristlose Kündigung sei immer das schärfste Schwert und zuvor gebe es auch mildere Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden müssten, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht laut ZDF.de. Beispielsweise hätte das Heim die Möglichkeit gehabt, die Beschäftigte ohne Bezahlung für die Dauer der üblichen Quarantänezeit von zwei Wochen freizustellen, heißt es weiter in dem Beitrag, in dem der Experte auch erklärt: „Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel sagen: „‚Wir können dich nicht beschäftigen und auch nicht bezahlen, wenn du den Test verweigerst, weil dann eine Gefahr für die Heimbewohner besteht.‘“
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Kündigung: Mitarbeiterin sei noch in der Probezeit gewesen
Das Seniorenheim habe ZDFheute gegenüber mitgeteilt, dass die Frau, angestellt als Halbtagskraft, bisher einen guten Job gemacht habe, man jedoch nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten wolle, heißt es weiter in dem Bericht auf ZDF.de. Eine Gefahr für die Heimbewohner sei nicht auszuschließen, wenn sie trotz Symptomen ohne einen negativen Coronatest zur Arbeit erscheine. Die Putzfrau sei noch in der Probezeit gewesen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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Quelle: ZDFheute/ZDF.de; dpa
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