Randalierer außer Rand und Band

Bewährungsstrafe für Schlägerei mit drei Polizisten am Rande des Frühlingsfestes

Randalierer außer Rand und Band

020.11.09|Wasserburg|13 KommentareFacebook
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Wasserburg - Zwei demolierte Polizeifahrzeuge, ein leicht verletzter Polizeibeamter und eine Anklage wegen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung: Eine lange Liste stand am Ende einer Auseinandersetzung, die mit dem Streit eines 32-jährigen Malers mit seiner Freundin bei einem Discobesuch zur Frühlingsfestzeit in Wasserburg begonnen hatte. Nach einer - seiner Meinung nach ungerechtfertigten - Eifersuchtsszene, hatte er die Frau zum Heimgehen bewegen wollen. Da diese sich aber weigerte, zog er sie an den Haaren und schleppte sie zum Wagen.

Ein Pärchen, das vom Frühlingsfest kam, hatte die Situation beobachtet und befürchtete eine Entführung. Es stellte den Wasserburger zur Rede, doch der verbat sich jegliche Einmischung, weil er selbst am besten wisse, wie er seine Freundin behandeln müsse, gab der uneinsichtige Mann vor dem Amtsgericht Wasserburg zu Protokoll. Dabei schubste er den ungebetenen Helfer in Lederhosen.

Der ließ sich jedoch nicht abwimmeln und die beiden gerieten in eine handgreifliche Auseinandersetzung, bei der aber niemand verletzt wurde. Schließlich wandte sich die Frau an einen Polizeihundeführer, der sich gemeinsam mit einer Polizeistreife gerade auf dem Gelände zum Kontrollgang befunden hatte.

Doch der gebürtige Türke ließ sich auch vom Eintreffen der Polizei nicht sonderlich beeindrucken und lieferte sich ein Handgemenge mit dem eingreifenden Beamten. Dabei kam der schmächtige Mann derart in Fahrt, dass er sich dem kräftigen Polizisten widersetzen konnte und ihn am Auto entlang schob. Auch mit Unterstützung eines zweiten Beamten gelang es nicht, den Angeklagten zu fixieren. Stattdessen landeten die Männer auf der Motorhaube und bewegten sich auf ein weiteres Fahrzeug zu. Jetzt erst konnte der Hundeführer eingreifen, der bis dahin damit beschäftigt war, seinen Hund zu verwahren. Zu dritt gelang es den Beamten schließlich, den Angeklagten dingfest zu machen.

Der musste sich über die nach seinem Empfinden ungeheuerliche Ungerechtigkeit aufregen, weil die Polizei nur gegen ihn und nicht gegen den Mann in Lederhosen eingeschritten sei. Dabei beschimpfte er die Gesetzesvertreter mit einigen Kraftausdrücken und betitelte sie als Rassisten.

Für ihn seien Polizisten auch nur Menschen, sagte der Türke dazu vor Gericht. Er zeigte sich bis zuletzt uneinsichtig und beharrte darauf, dass die Gesetzeshüter die gleichen Rechte hätten wie er. Trotz mehrmaliger Zurechtweisung des Staatsanwaltes duzte er die Beamten, die er beschuldigte, bei seiner Festnahme auf ihn eingeschlagen und ihm dabei Rippenbrüche zugefügt zu haben. Seine Anzeige gegen die Beamten wurde jedoch nicht weiterverfolgt.

Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann 0,82 Promille. Auch im Vorfeld war der Türke unter Alkoholeinfluss mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und brachte es zu zwei Einträgen ins Bundeszentralregister wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht sah die Tatbestände erfüllt und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, und einer Geldbuße von 1500 Euro. ca

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