028.08.10|Wasserburg|Wasserburg|
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Rott - Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Lengdorf wurde jetzt im Gemeinderat abgeschlossen. Dabei ging es fast erwartungsgemäß noch einmal um die Lärmbelastung.
Nachdem der städtebauliche Vertrag mit der Spedition schnell unterschrieben und notariell beurkundet war, hatte der Gemeinderat im Juni den Billigungsbeschluss vorerst für den Bebauungsplan vom Gewerbegebiet gefasst. Bis Ende Juli hatten die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Verwunderung rief die Stellungnahme der Planungsbehörde der Regierung von Oberbayern hervor. Diese teilte mit, dass das Gebiet als Überschwemmungsgebiet verzeichnet sei. Das Wasserwirtschaftsamt sah dies jedoch nicht so und verwies auf teilweise veraltete Karten der Planungsbehörde. Hier rief Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Hüther die Verwaltung auf, die Regierung von Oberbayern auf die Aktualisierung hinzuweisen, denn das hätte Auswirkungen auf diejenigen, die in diesem Gebiet eine Elementarversicherung abschließen wollen.
Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Labbe und Partner ein, die die Nachbarn vertritt. In diesem Schreiben wandte die Kanzlei ein, dass das Lärmschutzkontigent schon jetzt ausgeschöpft sei und zukünftig bestimmt übertreten werde. Sie bemängelte, dass die Verkehrsführung durch das Wohngebiet gehe, dass die Lärmschutzwand mit aufgenommen werden müsste und forderten eine Überwachung des Lärmschutzes.
Hierzu stellte Geschäftsleiter Daniel Wendrock klar, dass sich die Spedition in dem städtebaulichen Vertrag zur Einhaltung verpflichtet habe. Die Überwachung dieses Vertrages liege wie bei jedem Bau beim Landratsamt Rosenheim. Doch er wies auch darauf hin, dass die Beweispflicht bei den Anwohnern liege.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "19B Lengdorf Gewerbe" wurde einstimmig gefasst.
Behandelt wurde auch der östliche Teil des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung 19 A. Er umfasst 17 Wohneinheiten, eine eingeschränkte Gewerbefläche zur Spedition hin sowie ein Mischgebiet im Süden. Der Erschließungsträger hierfür ist die Firma GMI GmbH mit Geschäftsführer Günther Weinzierl in Lengdorf. Nun konnte die GMI GmbH auch die nötige Bürgschaft vorlegen. Damit konnte der Gemeinderat den Billigungsbeschluss für das Wohn- und Mischgebiet fassen. Nun können vier Wochen lang Stellungnahmen dazu abgegeben werden. hri
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