Superbanner

Junggesellenabschied mit Vollrausch

Junggesellenabschied mit Vollrausch

    • recommendbutton_count100
    • 0
    • 0

Wasserburg - Nach seinem Junggesellenabschied im August des vergangenen Jahres wurden einem 38-jährigen Parkettleger nicht nur die Ehefesseln angelegt. Kurzzeitig befand er sich auch in Polizeigewahrsam, denn er hatte bei seiner feuchtfröhlichen Feier viel zu tief ins Glas geschaut und sich mächtig Ärger eingehandelt.

In einem Fastfood-Restaurant geriet er gegen 5 Uhr volltrunken mit einem 19-jährigen Studenten aus Kolbermoor aneinander und verpasste diesem ein Veilchen. Außerdem hatte sich der Student eine Risswunde am Daumen zugezogen. Nun musste sich der 38-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wasserburg verantworten. Laut Anklageschrift soll er dem Geschädigten mit der rechten Hand auf die Schläfe geschlagen und ihm Tritte in den Bauch und an den Kopf verpasst haben.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich aufgrund seines Alkoholkonsums nur noch an wenige Details des Abends zu erinnern. Er sei mit Freunden unterwegs gewesen, habe einige Getränke zu sich genommen und verschiedene Aufgaben erfüllen müssen. Am Ende seines Junggesellenabschieds habe er Hunger bekommen und deshalb mit zwei Begleitern das Fastfood-Restaurant aufgesucht. Dort habe er kurz mit zwei Mädels gesprochen, die er von früher gekannt habe. Dabei sei er vom Geschädigten beschimpft worden. Mehr könne er dazu nicht sagen.

Deutlich genauere Angaben konnte der Geschädigte machen, der vor Gericht als Zeuge und Nebenkläger auftrat und angab, nach dem Weggehen noch einen Stop im Mc Donald's eingelegt zu haben. Gegen 5 Uhr sei dann der Angeklagte mit einem Rock bekleidet im Lokal erschienen und darüber habe er sich mit Bekannten lustig gemacht. "Wenn man als Mann im Rock unterwegs ist, muss man sich im Klaren darüber sein, dass man auffällt", so der Kolbermoorer.

Der Angeklagte habe die Unterhaltung bemerkt und ihn aufgefordert, ihn nicht auszulachen. Anschließend habe er ihm ins Gesicht geschlagen. "Leider habe ich ihm dann eine Watsche auf die Backe gegeben", bedauerte der Student. Daraufhin habe ihn der Angeklagte vom Stuhl gezogen und mehrmals auf ihn eingetreten. Um sich zu wehren, habe er schließlich das Bein des Angeklagten festgehalten und ihn so zu Fall gebracht. Anschließend habe der Mann das Lokal verlassen und noch ein paar Mal wütend gegen die Scheibe geschlagen.

Ein weiterer Zeuge bestätigte diese Aussage weitgehend und hielt es für unwahrscheinlich, dass sich der Student die Risswunde mit einem scharfen Gegenstand zugefügt haben könnte, "da es da kein Besteck gibt". Die beiden Zeuginnen sagten aus, dass der Angeklagte stark angetrunken gewesen sei und während ihres Gesprächs von dem Geschädigten als "Schwuchtel" beschimpft worden sei.

Ein weiterer Zeuge, der auch als Trauzeuge fungierte, konnte dann auch genauere Angaben über den Getränkeverzehr seines Spezls machen, der es an dem Abend mindestens auf 13 oder 14 Bier und zehn bis zwölf Schnäpse gebracht habe. Schließlich habe er einige Aufgaben erfüllen und in diesem Rahmen mit jeder Frau etwas trinken müssen.

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige schloss beim Angeklagten eine klassische psychische Erkrankung und konkrete Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung aus. Der Alkohol spiele immer wieder mal eine Rolle, spiegle aber keine klassische Alkoholabhängigkeit wieder. Allein entscheidend sei also die Frage, wie viel der Angeklagte tatsächlich getrunken habe und da passten die Aussagen nicht ganz zusammen.

Bei der Begutachtung in der Inn-Salzach-Klinik habe der Angeklagte angegeben 15 Bier und 20 bis 30 Schnäpse getrunken zu haben und sich an bestimmte Details nur noch schemenhaft erinnern zu können. Eine Rückrechnung der Alkoholisierung sei mit Fehlern behaftet. Rechne man großzügig komme man auf sechs Promille, dieser Wert sei aber in der Regel nicht mit dem Leben vereinbar. Ziehe man einen Abbau von 0,1 Promille in der Stunde in Betracht, komme man auf rund vier Promille, bei einem Abbau von 0,2 Promille pro Stunde erreiche man einen Wert um die drei Promille und das sei wohl eher im Bereich des Möglichen. Zudem habe auch eine Übermüdung zur Einschränkung der Steuerungsfähigkeit beigetragen.

Laut Gutachter lag demnach mit Sicherheit eine verminderte Schuldfähigkeit nach §21 Strafgesetzbuch vor, allerdings wollte er auch eine Schuldunfähigkeit nach §20 Strafgesetzbuch nicht ausschließen. Ein Rechtsgespräch blieb ohne Absprachen und somit wurde der Angeklagte wegen fahrlässigem Vollrausch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Ein Vollrausch am Junggesellenabschied sei schon als seltenes, wenn nicht einmaliges Ereignis anzusehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

ca/Wasserburger Zeitung

zurück zur Übersicht: Wasserburg

Kommentare

Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.

Karte OVB RosenheimWasserburgBad AiblingRosenheim StadtRosenheim LandChiemgauKolbermoor

Letzte Meldungen

Forderung: Fußfesseln für „notorische Hooligans“

Fußfesseln für „notorische Hooligans“

Hannover - Die Gewaltausbrüche in Fußballstadien sollen unter Kontrolle gebracht werden. Dazu hat jetzt der Generalbundesanwalt einen Vorschlag gemacht: Er fordert Fußfesseln für "notorische Hooligans".Mehr...

  • Events heute
  • morgen
  • übermorgen
  • Themen

Wasserburger Frühlingsfest

Freitag, 25.05.2012, Festplatz am Badria, Wasserburg a. Inn

Bücherflohmarkt in der Bibliothek

Freitag, 25.05.2012, Bibliothek Wasserburg am Inn, Wasserburg a. Inn

Wasserburger Frühlingsfest

Samstag, 26.05.2012, Festplatz am Badria, Wasserburg a. Inn

Wasserburger Grüner Markt

Samstag, 26.05.2012, 09:00 bis 13:00 Uhr, Hofstatt, Wasserburg a. Inn

Gartenfest der Sägschützen

Samstag, 26.05.2012, 17:00 Uhr, Gasthof "Zum Sägwirt", Eggstätt

Wasserburger Frühlingsfest

Sonntag, 27.05.2012, Festplatz am Badria, Wasserburg a. Inn

Pfingstsonntag in der kath. Pfarrkirche

Sonntag, 27.05.2012, 09:30 bis 10:30 Uhr, Kath. Pfarrkirche, Oberaudorf

Pilger aus Freising in Ampfing

Sonntag, 27.05.2012, Ampfing, Ampfing

Artikel lizenziert durch © ovb-online
Weitere Lizenzierungen exklusiv über http://www.ovb-online.de

Neues Passwort zusenden

Bitte geben Sie ihre E-Mail Adresse an, wir senden Ihnen ein neues Passwort zu.

Bitte warten

Es wird etwas gemacht.

  • recommendbutton_count100
Schließen

Druckvorschau

Artikel:

Schließen

Artikel Empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.

SkyScraper