Rosenheim - Die Stadt zweigt in bestimmten Fällen das Kindergeld für sich ab, wenn Eltern ihre behinderten erwachsenen Kinder daheim betreuen.
Der Sozialausschuss des bayerischen Landtags hat diese auch von anderen Kommunen gepflegte Praxis kürzlich heftig kritisiert, quer durch alle Fraktionen. "Dann muss eine Gesetzesänderung her. Zweigen wir nicht ab, handeln wir rechtswidrig", argumentierte Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer im Ferienausschuss des Stadtrats.
Wenn sich Eltern zu Hause um ihre behinderten volljährigen Kinder kümmern und diese nicht selbst für sich sorgen können, haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Familienkasse. Immer häufiger beantragen die Sozialhilfeträger die Abzweigung dieser Zahlungen. Auch die Stadt verrechnet in bestimmten Fällen das Kindergeld mit der Grundsicherung, die das erwachsene, erwerbsunfähige Kind vom Staat zum Leben erhält.
Bündnis 90/Die Grünen hatten beantragt, die Stadt möge darauf verzichten. In den Familien würde damit häufig das Geld für Ausflüge, für Urlaub oder für behindertengerechte Kleidung fehlen.
Die bei der Agentur für Arbeit angesiedelte Kindergeldkasse entscheidet über die Anträge. In sieben Fällen hat sie dieses Jahr der Stadt eine Genehmigung erteilt. In fünf Fällen waren die Betroffenen bereit, sich ohne Prüfung das Kindergeld abziehen zu lassen. Elf Anträge liegen noch zur Beurteilung bei der Kindergeldkasse. Je Einzelfall geht es um 184 Euro pro Monat, also bei 23 Fällen um rund 35000 Euro pro Jahr. Christian Meixner ist jedoch die Feststellung wichtig, dass es der Stadt beim Abzweigen des Kindergeldes keinesfalls um drohende Einnahmeverluste gehe: "Wir sind im reinen Bereich des Rechtsvollzugs und können hier nicht anders handeln."
Die Kommunalen Spitzenverbände, beispielsweise der Städtetag, haben bereits ihre Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass die Kommunen aus dem bayerischen Landtag heraus zu rechtswidrigem Verhalten aufgefordert würden.
In einem Bericht des Sozialministeriums wird deutlich, dass bayernweit seit 2009 weit über 10000 Abzweigungsanträge von den Bezirken und Kommunen bei den zuständigen Familienkassen gestellt wurden. Die Eltern müssen dann in einem aufwendigen Verfahren rückwirkend sämtliche Kosten, die ihnen für die Betreuung ihrer behinderten Kinder entstanden sind, nachweisen. Können Sie nicht genügend Belege beibringen, wird ihnen das Kindergeld ganz oder teilweise abgezogen. Die Abgeordneten im Sozialausschuss hatten argumentiert, die Eltern seien durch die Pflege ihrer Kinder finanziell und organisatorisch schon genug belastet. Das Nachweisen der Kosten, zum Beispiel durch Sammeln von Quittungen, sei eine Zumutung, ein Faustschlag ins Gesicht der Betroffenen. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, würden einen hohen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Nicht zuletzt spare ihr Einsatz dem Staat viel Geld, weil sie ihre Kinder nicht in einem Heim unterbrächten.
Im Ferienausschuss des Stadtrats begründete Franz Opperer, Stadtrat der Grünen, den Antrag seiner Fraktion, die Stadt möge ganz auf die Abzweigung des Kindergeldes verzichten. Nicht zuletzt seien Eltern, die zu Hause ihre behinderten erwachsenen Kinder pflegen, einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer betonte mehrfach, der Stadt seien die Hände gebunden: "Eine Änderung müsste auf Landesebene geschehen." Selbstverständlich würde die Stadt dann einer solchen möglichen Gesetzesänderung folgen.
bi/Oberbayerisches Volksblatt
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