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Rosenheim: Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung für italienische Autoschieber

"Spitze eines Eisberges"

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Rosenheim - Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte das Schöffengericht zwei italienische Autoschieber. Beide Täter zeigten sich erst bei der Höhe des Strafmaßes geständig.

In vollem Umfang geständig waren vor dem Schöffengericht zwei Italiener aus der Gegend um Anzio, aber erst, als in einem Rechtsgespräch klar wurde, dass sie nur in diesem Fall die Chance auf eine Bewährungsstrafe hätten. Die Beiden waren in einem gestohlenen Porsche Carrera 4 S unterwegs gewesen, der ein deutsches Kurzzeit-Nummernschild aus Hannover trug.

Als sie von Beamten der Rosenheimer Schleierfahndung kontrolliert wurden, stellte sich heraus, dass der Beifahrer drei verschiedene italienische Personalausweise mit sich trug: verschiedene Namen, aber ein und das selbe Foto. Das führte natürlich zur Festnahme und zu weiteren Ermittlungen. Dabei stellte sich heraus, dass die Beiden gefälschte, bulgarische Wagenpapiere für einen BMW X6 dabei hatten und der Porsche mit einer gefälschten Identitätsnummer versehen worden war.

Mit Hilfe von ebenfalls falschen bulgarischen Papieren war der Porsche in Hannover zugelassen worden. In Wirklichkeit war das Fahrzeug einen Monat vorher in Rom als gestohlen gemeldet worden. Eine italienisch-bulgarische „Connection“ hatte sich offensichtlich darauf spezialisiert, gestohlene Fahrzeuge über eine deutsche Kurzzeit-Zulassung wieder in den Verkehr zu bringen.

Parallel zu den Ermittlungen in Deutschland versucht die italienische Polizei dieser Machenschaften Herr zu werden. Gegen weitere Mitglieder dieser Bande laufen Verfahren.

Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Heinrich Loeber wurde diesem Teil der Bande nun der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Bandenmäßige und gewerbsmäßige Hehlerei und Urkundenfälschung.

Nach dem Geständnis wurden weitere Beweiserhebungen unnötig. Die Staatsanwältin verwies darauf, dass hier zwar nur zwei Fälle zur Anklage kamen, aber offenkundig sei, dass dahinter viel umfangreichere illegale Tätigkeiten unterstellt werden dürften. Nur weil beide Angeklagte weder in Deutschland noch in Italien vorbestraft seien, könne sie ein Strafmaß beantragen, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Rechtsanwalt Salvatore Barba beantragte für seinen Mandanten zwar eine Strafe von nur 18 Monaten, machte aber klar, dass es ihm im Wesentlichen auf eine Bewährungsstrafe ankam. Rechtsanwalt Maximilian Hoh stieß in das gleiche Horn und wollte sich mit jeder Strafe zufrieden geben, die eine Bewährung ermöglichte. Das Gericht urteilte entsprechend.

au / Oberbayerisches Volksblatt

Rubriklistenbild: © dpa

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