Rosenheim – Gefährliche Körperverletzung wurde den zwei Angeklagten vorgeworfen. Laut Anklage waren sie gemeinschaftlich auf zwei Passanten losgegangen und hatten diese nicht unerheblich geschlagen und getreten.
Weil der jüngere von beiden erst 19 Jahre alt war, fand die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Herbert Schäfert statt. Der Zweite, ein 37-Jähriger, wurde aus der Haftanstalt Bernau vorgeführt, wo er derzeit eine längere Haftstrafe verbüßt. 14 Einträge in der Vorstrafenliste belegten seine bewegte Vergangenheit.
Am ersten Herbstfesttag 2010 tummelten sich etliche Nachtschwärmer, die nach Wiesnschluss noch nicht genug getrunken hatten, in der Ruedorfferstraße vor den verschiedenen Nachtlokalen. Bei dem älteren Angeklagten war im Anschluss ein Blutalkoholgehalt von 1,8 Promille festgestellt worden. Der Jüngere gestand ein, dass auch er durchaus in volltrunkenem Zustand unterwegs gewesen sei. Beide hatten an die Ereignisse – wenn überhaupt – nur noch bruchstückhafte Erinnerungen. Sie stellten ihre Beteiligung an den Vorgängen jener Nacht aber keineswegs in Abrede.
Da sich der Vorgang unmittelbar vor den Überwachungskameras der Polizei abgespielt hatte, konnte das Gericht die Geschehnisse im Nachhinein als „Echtzeit- Aufnahmen“ in Augenschein nehmen. Daraus ergab sich dann Erstaunliches: Die Angeklagten hatten zwar beide zugeschlagen, aber keineswegs gemeinschaftlich. Sie erklärten auch selber, einzig und alleine in diesem Moment hätten sie nacheinander ohne jede Absprache zugeschlagen. Weder vorher noch nachher hätten sie sich jemals gesehen. Damit wurde aus der „gefährlichen“ eine „einfache“ Körperverletzung, was die Strafe erheblich mindern kann.
Als der Tatopferzeuge auf Frage der Staatsanwältin zugestand, dass auch er erheblich alkoholisiert gewesen sei, unterstellte sie launig, er habe wohl auch die eine oder andere Mass getrunken. Der Zeuge korrigierte sie dahingehend, dass es wohl eher sieben oder acht Mass gewesen seien. Das nahm diese nur noch mit knappem Nicken zur Kenntnis.
Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Monate Jugendstrafe für den Heranwachsenden und weitere sechs Monate Haft für den älteren der beiden.
Rechtsanwalt Marc Herzog, Verteidiger des erwachsnenen Angeklagten, verdeutlichte, dass ohne diese Videoaufzeichnung womöglich ein völlig falsches Bild der Ereignisse entstanden wäre. Eine zusätzliche Strafe von drei Monaten Haft hielt er angesichts der neuen Erkenntnisse durchaus für ausreichend.
Rechtsanwalt Christian Finke beantragte für seinen Mandanten ebenfalls drei Monate Gefängnis, die in diesem Fall natürlich Jugendstrafe sein müssten.
Das Gericht sah angesichts der Aufzeichnungen einen minder schweren Fall und beließ es bei jeweils drei Monaten Gefängnis.
au/Oberbayerisches Volksblatt
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