Rosenheim - Sanieren statt abwickeln: Das neue Insolvenzrecht, das am 1. März in Kraft tritt, soll die Rettung von überlebensfähigen Unternehmen und ihren Arbeitsplätzen fördern.
Gleichzeitig werden auch die Einflussmöglichkeiten der Gläubiger gestärkt. Über deren neue Rolle informierten sich die Gäste beim Quest-Forum, einer neuen Veranstaltungsreihe der Quest Consulting AG in der Kunstmühle Rosenheim. Sogar aus Ös-terreich waren Bankenvertreter angereist, um sich überdas neue Insolvenzrecht zu informieren.
Auch alle regionalen Geldinstitute waren unter den gut 40 Gästen vertreten, zu denen auch Bankenvorstände gehörten. Ihre hohe Repräsentanz spiegelte die Bedeutung des Themas wider: Denn das neue Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unterneh-men (ESUG) soll auch die Rechte der Gläubiger stärken. Zu ihnen gehören in der Regel neben Geschäftspartnern wie Zulieferern, Mitarbeitern und Sozialversicherungsträgern auch die Banken. Sie sehen sich in dieser Rolle in einem Konfliktfeld: Einerseits wird oft die restriktive Kreditpolitik der Institute angeprangert, die notwendige Firmeninvestitionen erschwere. Andererseits geraten Geldinstitute in die Kritik, wenn sie ihre eigene finanzielle Handlungskraft durch mögliche Risikogeschäfte gefährden.
Er setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die Höchst- und Kleinstgläubiger ebenso vertreten wie beteiligte Banken und Arbeitnehmer. Dieser Ausschuss kann, so die Referenten, erstmals aktiv mitbestimmen bei der Bestellung des Insolvenzverwalters, mit dessen Person oft eine „Schicksalsfrage“ für die Zukunft eines bedrohten Unternehmens einher gehe. Gestärkt wird durch das neue Gesetz jedoch nicht nur der Gläubigereinfluss, sondern auch der Handlungsspielraum eines Schuldners, sofern er sein Unternehmen retten und sanieren möchte. Bisher war eine Eigenverwaltung die absolute Ausnahme, jetzt soll sie zum Regelfall werden. Firmen, die früh reagieren,werden belohnt:
Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit darf der Schuldner für den Fall, dass eine Sanierung seines Unternehmens nicht aussichtslos erscheint, eine Eigenverwaltung mit Unterstützung eines Sachverwalters beantragen, erläuterten die Referenten. Dann wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Schutzschirm aufgespannt, der dieOrganisation einer Sanierung unterstützt. Kommt es doch zur Zahlungsunfähigkeit, kann das Gericht weitere Sicherungsmaßnahmen anordnen - etwa ein Vollstreckungsverbot. Alle Gläubiger werden auch bei einer Sanierung über den sie vertretenden Gläubigerausschuss von Anfang an intensiv beteiligt. Grundsätzlich stellte sichi m Vortrag heraus, dass die Neuerungen Insolvenzverfahren zeitlich straffen,„planbarer und beherrschbarer“ gestalten können, so die Referenten.
Doch wird bei einer Eigenverwaltung einer drohenden Insolvenz nicht der Bock zum Gärtner gemacht? lautete eine Kernfrage der Diskussion mit den Bankenvertretern. Auch Schwachstellen im Gesetz, die nachkorrigiert werden müssen, zeigte der Abend im Quest-Forum auf. Die Erfahrungen ab März 2012 müssen nun zeigen, ob das neue Gesetz das Ziel von mehr Sanierungen statt Abwicklungen mit Auflösung eines Unternehmens erreicht.
duc/Oberbayerisches Volksblatt
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