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Aus Eifersucht Medikamente der Exfreundin manipuliert - Zehn Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt

Rosenkrieg mit bösen Mitteln

228.01.12|Rosenheim Stadt|Rosenheim Stadt|
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Artikel: Rosenkrieg mit bösen Mitteln

Rosenheim - Zu zehn Monaten Gefängnis verurteilte Amtsrichter Alex Jacobi eine 41-Jährige, die ihrer ehemaligen Lebensgefährtin manipulierte Medizinkapseln untergeschoben hatte.

Eineinhalb Jahre lebten die beiden Frauen als Paar. Als eine der beiden die Beziehung beendete, aber deswegen nicht aus der gemeinsamen Wohnung auszog, schließlich hatte die zehn Jahre ältere Partnerin eine Menge Geld in die Wohnung gesteckt, war das für die Angeklagte unerträglich. Sie kämpfte darum, die Zuneigung wieder zurück zu gewinnen. Als sie vermutete, dass die ehemalige Partnerin eine neue Beziehung begonnen hatte, kochte in ihr die Eifersucht hoch.

Es hagelte Streit, Vorwürfe und Selbstmorddrohungen. Da das aber nicht fruchtete, griff sie - wie der Staatsanwalt anmerkte - zu einem besonders perfiden Mittel. Um zu verhindern, dass die "Ex" sich mit potenziellen Freundinnen treffen konnte, manipulierte sie deren Medikamente. Die Exfreundin leidet unter einer Autoimmunkrankheit und ist auf ihre täglichen Medikamente angewiesen. Heimlich trennte die Angeklagte die Kapselhälften vorsichtig auf und tauschte den Wirkstoff gegen ein Schlaf- und Beruhigungsmittel aus.

Als sich der Allgemeinzustand der Geschädigten ständig verschlechterte und sie immer wieder in einen unerklärlichen nahezu komatösen Schlaf fiel, wurde sie misstrauisch. Zunächst aß und trank sie in der gemeinsamen Wohnung nichts mehr. Als sich dadurch wenig änderte, untersuchte eine andere Freundin die Medikamentenkapsel, wobei anstatt des corticoiden Präparates die hineinmanipulierten Tabletten zum Vorschein kamen, die sich später als Promazin- und Opipramol-Präparate herausstellten - Psychopharmaka, welche die beschriebene Müdigkeit und Verwirrtheit produzierten.

Die Präparate sind zwar nicht als Gift zu betrachten, wie die Pharmazeutin aus der rechtsmedizinischen Abteilung des Landeskriminalamtes als Gutachterin ausführte, aber schwerer wiegt, dass durch diese Manipulation der 51-jährigen Rosenheimerin die wirklich notwendigen Medikamente vorenthalten worden seien. Ein weiterer Versuch, ihr mit dem Abführmittel "Dulcolax" das Ausgehen zu verleiden, schlug fehl, die Tabletten lösten sich nicht auf.

Beweis durch DNA-Spuren

Anfängliches Leugnen gab die Angeklagte auf, nachdem an den manipulierten Medikamenten ihre DNA nachgewiesen wurde. Sie hatte auf einen Freispruch spekuliert, weil sie beruflich in einem juristisch sensiblen Bereich tätig ist und befürchten muss, diese Anstellung zu verlieren.

Richter Jacobi hatte ihr bereits anfangs erklärt, dass sie sich damit auf dünnem Eis bewege, weil ihr bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe bis zu 18 Monaten drohe. Nach einem Rechtsgespräch machte ihr der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, die Konsequenzen klar, woraufhin sie sich zu einem Geständnis bequemte. Dazu machte sie allerdings keine weiteren Angaben und beantwortete auch keine Fragen, so dass sich das Gericht mittels der Zeugenaussagen und Gutachten ein Bild von den Geschehnissen machen musste.

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass die Angeklagte ohne jede Vorstrafe sei und letztlich doch geständig gewesen war. Andererseits hätten die Folgen ihrer Manipu-lationen auch weitaus schwerwiegender sein können. Die Tat zeige eine hohe kriminelle Energie. Er beantragte zwölf Monate Haft, die angesichts der Umstände aber zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Verteidiger bestätigte, dass eine Haftstrafe wohl unumgänglich sei, plädierte aber dafür, dass es mit acht Monaten auf Bewährung sein Bewenden haben könne.

Das Gericht wählte in seinem Urteil die Mitte aus beiden Anträgen und erlegte der Verurteilten noch ein Bußgeld von 1000 Euro auf. au

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