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50 Euro für den Frieden

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Was wichtig ist im Leben, ist immer eine Frage der Sichtweise. Für die Rosenheimer Friedensbewegung war es von großer Bedeutung, gegen eine Werbeveranstaltung der Bundeswehr zu demonstrieren. Für das Ordnungsamt der Stadt war es offenbar wichtig, ahnden zu lassen, dass die friedensbewegten Demonstranten eine halbe Stunde früher als genehmigt einen Zeltpavillon aufgebaut hatten. Die Richterin sah die Sache milde und stellte das Verfahren ein.

Rosenheim - Eine Werbeveranstaltung der Bundeswehr in der Berufsschule II in der Wittelsbacherstraße war den Mitgliedern der Rosenheimer Friedensbewegung ein Dorn im Auge. Als ordentliche Bürger meldeten sie ihre Gegendemonstration beim Ordnungsamt der Stadt an.

Die Aktivisten verstießen aber gegen Auflagen. So legten sich drei Teilnehmer in der Einfahrt auf den Boden, um die Anfahrt von Bundeswehrfahrzeugen zu verhindern. Nachdem es sich um einen Rettungsweg handelt, war es Pflicht der Polizei, diesen frei zu machen. Als die Blockierer feststellten, dass die Fahrzeuge der Bundeswehr auf einer anderen Zufahrt unbehelligt eingetroffen waren, gaben sie ihre Blockade auf. Die drei hatten gegen ihre Bußgeldbescheide in Höhe von je 400 Euro Einspruch erhoben. Im Februar dieses Jahres (wir berichteten) reduzierte Richterin Jacqueline Aßbichler in einer Verhandlung am Amtsgericht die Bußgelder auf je 50 Euro.

Es hatten jedoch auch der Veranstalter und dessen Stellvertreter einen solchen Bußgeldbescheid erhalten und dagegen Einspruch erhoben. Ihnen wurden gleich dreierlei Verstöße zur Last gelegt: Die Blockade der drei Teilnehmer auf dem Rettungsweg, das unbefugte Betreten des nahegelegenen Geländes der Hauptschule Mitte und die Tatsache, dass ein Zeltpavillon bereits gegen 6.30 Uhr statt wie erlaubt um 7 Uhr aufgestellt worden war.

Der erste Zeuge der Polizei sagte aus, er habe nichts gesehen, sondern lediglich die Aussagen der Bereitschaftspolizei gesammelt. Welcher Polizist konkret welche Wahrnehmung gemacht habe, sei nicht mehr festzustellen.

Der zweite Zeuge der Polizeiinspektion Rosenheim bestätigte, der Zeltpavillon sei etwa eine halbe Stunde vor der erlaubten Zeit errichtet worden. Er sagte auch, die Veranstaltung sei ausgesprochen friedlich verlaufen und der fragliche Pavillon in keiner Weise störend, behindernd oder gar gefährdend gewesen. Ob die beiden Beschuldigten beim Aufbau tätig, oder zu der Zeit überhaupt anwesend waren, konnte er nicht sagen.

Einziger Vorwurf: Halbe Stunde zu früh

Nachdem die beiden Veranstaltungsleiter, 29 und 27 Jahre alt, nachweislich nicht den Weg blockiert hatten, da auch das Betreten des Nachbargeländes nicht nachweisbar war und somit lediglich die Verantwortlichkeit für den verfrühten Aufbau des Pavillons als Vorwurf übrig blieb, regte die Richterin an, das Verfahren schlicht einzustellen. Eine Fortsetzung des Verfahrens mit Zeugenaussage eines Kriminalbeamten darüber, ob die beiden nun aktiv am vorzeitigen Aufbau beteiligt waren oder nicht, empfand sie als unverhältnismäßig.

Der Vertreter der Stadtverwaltung mochte sich damit aber nicht einverstanden erklären. Wenn die Blockierer ein Bußgeld zahlen mussten, so sehe er nicht ein, dass die Organisatoren frei ausgehen sollten. Er wollte es in Kauf nehmen, einen weiteren Termin anzuberaumen, bei dem dann der Kripobeamte - derzeit im Urlaub - noch aussagen könne.

Die Beschuldigten wehrten sich. Es könne nicht angehen, sie für Fehler anderer zu bestrafen. Die Richterin klärte die beiden nochmals über ihre Verantwortlichkeit als Veranstalter auf. Den Vertreter der Stadt wies sie darauf hin, bei den Veranstaltern sei ein Lernprozess durchaus erkennbar. Sie regte deshalb ein weiteres Mal an, das Verfahren einzustellen. Im Gegenzug sollten die Friedensbewegten eine freiwillige Spende von 50 Euro an ein karitatives Unternehmen ihrer Wahl entrichten. Dem stimmten schließlich beide Seiten zu. au

Rubriklistenbild: © dpa

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