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Junger Vater klaute Schwiegerfamilie Geld, Gold und Schmuck

Einfach nur schäbig

029.04.10|Rosenheim Stadt|Rosenheim Stadt|4
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Artikel: Einfach nur schäbig

Rosenheim - Wie ein 14-Jähriger schaute der schmächtige Angeklagte aus, der jetzt vor dem Jugendschöffengericht saß. Tatsächlich ist er 21 Jahre alt und wegen Diebstahls und mehrfachen Betrugs angeklagt. Einen Hauptschulabschluss hat er nicht, Berufsausbildung ebenfalls keine.

Bis auf Gelegenheitsjobs war der Angeklagte arbeitslos. Dadurch hatte er Zeit für anderes. So wurde er mit 18 Jahren Vater, seine Partnerin war gerade 16 Jahre alt. Zuhause wohnte er mit Mutter und Geschwistern in einem Zimmer - keine optimalen Bedingungen für eine junge Familie.

Da bewiesen die Eltern der jungen Mutter ein großes Herz und nahmen den jungen Vater zu sich in die Familie auf. Gemeinsam mit Freundin und Sohn bewohnte er ein Zimmer bei den "zukünftigen Schwiegereltern" in Rosenheim - was diese bald bereuten.

Im Mai 2009 fehlten aus dem Schrank im Zimmer der zweiten Tochter knapp 20.000 Euro, die diese für ihre Berufsausbildung zur Physiotherapeutin angespart hatte, dazu auch noch Goldbarren und Schmuck im Wert von etwa 6000 Euro.

Der junge Familienvater hatte Lust bekommen, mit einem Kumpel nach Hamburg auf die Reeperbahn zu fahren. Noch während er sich auf dieser Tour befand, wurde der Diebstahl entdeckt und der Angeklagte telefonisch mit dem Vorwurf konfrontiert.

Er war gleich geständig und erklärte, er habe lediglich 3000 Euro verbraucht. Der Rest, so behauptete er damals, sei ihm unterwegs gestohlen worden. Das hinderte ihn aber nicht daran, noch Tage danach die Goldbarren und den Goldschmuck bei Rosenheimer Juwelieren zu verkaufen.

Diese kriminelle Energie und Unverfrorenheit wollte die Staatsanwaltschaft mit einer Jugendgefängnisstrafe von 22 Monaten bestraft sehen, die unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Rechtsanwalt Eckart Rösch machte geltend, dass der Diebstahl gewissermaßen innerfamiliär geschehen sei und deshalb ein besonderer Strafantrag gestellt werden müsse. Da das nicht geschehen sei, wäre der Diebstahl nicht weiter zu verfolgen. Für die Betrugsdelikte an den Juwelieren beim Verkauf des Schmucks stellte er die Strafe ins Ermessen des Gerichtes.

Vorsitzender Richter Herbert Schäfert erklärte bei seiner Urteilsbegründung, dass es zuweilen schwierig sei, den Zorn über eine besonders schäbige Straftat im Zaum zu halten. "Und um eine solche Schäbigkeit handelt es sich hier. Da nimmt eine Familie, die über die Schwangerschaft der 16-jährigen Tochter kaum begeistert ist, den Vater bei sich auf und der bedankt sich auf solche Weise."

Weil es bei Gericht aber nicht nach Zorn, sondern nach Recht und Gesetz geht, erfuhr der Verurteilte einen Schuldspruch über 18 Monate Jugendgefängnis, die, weil nur unwesentlich vorbestraft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. "Darüber sollten sie sich aber nicht freuen", so der Richter. Er erteilte Bewährungsauflagen, die dem Verurteilten kaum Gelegenheit zum Übermut geben werden. Ein Bewährungshelfer wird darüber wachen dass der 18-Jährige 240 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichtet, seinen neuen Arbeitsplatz nicht verlässt und dass er nun vor allen Dingen seinen Unterhaltspflichten nachkommt.

au/Oberbayerisches Volksblatt

Rubriklistenbild: © pa

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