So kann einem die Reisefreude vergehen: Nach dem Flug sind die Koffer spurlos verschwunden. Eine Woche später taucht das Gepäck wieder auf. Die Urlauber wollten jetzt Schadensersatz. Zu Recht?

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Flugpreis wird wegen kaputten Koffers nicht erstattet (Archivbild).
Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet. Für einen solchen Anspruch gibt es keine gesetzliche Grundlage, entschied das Amtsgericht Hamburg .
Auch Schadenersatz wegen „nutzlos aufgewandter Urlaubszeit“ könne nicht geltend gemacht werden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (Az.: 20A C 359/10).
Das Montrealer Übereinkommen sehe zwar einen Anspruch auf Schadenersatz vor, wenn Gepäck bei der Luftbeförderung verloren geht oder beschädigt wird. Dabei gehe es aber nur um materielle Schäden, nicht um die Beeinträchtigung von Urlaubsfreuden, argumentierte das Amtsgericht. Den Schaden für den beschädigten Koffer hatten die Kläger allerdings nicht rechtzeitig angemeldet, so dass auch diese Ansprüche abgewiesen wurden.
dpa



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