Frankfurt/Main - Über fünf Stunden verspätete sich der Abflug von Frankfurt nach Philadelphia. Der Anschlussflug unerreichbar. Das Amtsgericht Frankfurt sah darin einen Anspruch auf Entschädigung.

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Bei deutlicher Flugverspätung Anspruch auf Ausgleich
In dem verhandelten Fall wollte der Kläger von Frankfurt über Philadelphia nach Fort Lauderdale in Florida fliegen. Doch schon der erste Flug verzögerte sich so, dass die Maschine fünf Stunden verspätet startete und der Anschlussflug in Philadelphia nicht mehr zu erreichen war. Der Kläger buchte ein Hotel und musste sich auf eigene Kosten verpflegen, bevor er am nächsten Tag weiterfliegen konnte.
dpa



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