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Geldstrafe - Gericht verurteilt Easyjet wegen Boarding-Verbots für Behinderte

Flug verweigert: Easyjet muss 70.000 Euro zahlen

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Paris - Am Check-in war für drei Reisenden Schluss. Easyjet verweigerte wegen Sicherheitsbedenken das Boarding. Zu Unrecht. Jetzt muss die Billigfluggesellschaft 70.000 Euro Strafe zahlen.  

© dpa

Gericht verurteilt Easyjet wegen Boarding-Verbots für Behinderte

Easyjet ist wegen ihres Umgangs mit behinderten Reisenden zu einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verurteilt worden.

Ein Gericht bei Paris wertete es am Freitag als diskriminierend, dass die Airline einige behinderte Kunden ohne Begleitperson nicht ins Flugzeug gelassen hatte. Drei Betroffenen, die als Nebenkläger aufgetreten waren, sprach es zudem je 2.000 Euro Schadensersatz zu. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Mitflug-Verbote als Angriff auf die Menschenwürde gewertet.

Easyjet hatte sich in dem Prozess auf europäische Sicherheitsvorschriften berufen. Sie erlauben in Ausnahmefällen, die Beförderung von Passagieren abzulehnen. „Wir sind enttäuscht und traurig“, zitierte die Nachrichtenagentur AFP am Freitag Easyjet-Anwalt Philippe Van der Meulen. Die Fluggesellschaft habe keinerlei diskriminierende Absichten verfolgt, sondern lediglich europäische Regeln befolgt. Ob Easyjet das Urteil anfechte, werde in der kommenden Woche entschieden.

dpa

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