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BANK- UND KAPITALMARKTRECHTOLG München hebt Urteil des LG Traunstein auf und spricht Anleger Schadensersatz zu!

© RA Dr. Klass
Der Anleger hatte Schadensersatz wegen einer Beteiligung an einem als „SecuRente“ bezeichneten Beteiligungsprogramm der S. G. Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft beansprucht. Verklagt wurde der Organisator und Hintermann eines Strukturvertriebes, der seine Mitarbeiter einseitig schulte und die Kunden gezielt falsch informierte. Mit Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 22. 10. 2010 (5 O 398/10) wurde die Klage abgewiesen.
Der Anleger gab aber nicht auf und wandte sich hilfesuchend an das Oberlandesgericht in München. Dort entschieden die Richter: Das Traunsteiner Urteil wird aufgehoben. Außerdem bekommt der Anleger, der erstinstanzlich verloren hatte, Recht: Der Inhaber der Vertriebsfirma muss eine Entschädigung von rund 55 000,- Euro leisten. Denn der Beklagte hatte mit seiner Firma ein System betrieben, das darauf ausgerichtet war, die Mitarbeiter und Finanzberater ungenügend und irreführend zu schulen. Die angesprochenen Kunden sollten bewusst fehlinformiert werden; eine Aufklärung der Privatanleger über die Verlustrisiken der Gesellschaftsbeteiligung und über die Negativpresse war nicht vorgesehen. Somit greift § 826 BGB: Danach ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt (OLG München, Urteil vom 16. 11. 2011 - 3 U 5051/10).
RA Dr. Klass



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