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Anleger werden in Zukunft besser vor unseriösen Angeboten am "Grauen Kapitalmarkt" geschützt. Der Bundestag hat vor kurzem strenge Regeln für solcher Geldanlagen verabschiedet.

Hintergrund: Auf dem „GrauenKapitalmarkt“ – einem provisionsgetriebenen Sektor der freien Vermittler – entstehen Schätzungen zufolge jährliche Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro durch unseriöse Angebote. Bevorzugt werden etwa geschlossene Fonds oder andere Formen der Unternehmensbeteiligung verkauft, vor alle man ältere Leute und Senioren. Künftig müssen die Vermittler Beratungsgespräche protokollieren und ihre Provisionen offenlegen.
Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Das neue Gesetz ist zubegrüßen, da für die Vermittlerin Zukunft die gleichen Beratungsstandards – wie heute schon für Banken - gelten werden."
Achtung: Das neue Recht gilt nicht für Altfälle. Kapitalanleger, die vor 2002 in geschlossene Fonds oder atypisch stille Beteiligungen investiert haben, haben nicht mehr lange Zeit, eventuelle Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend zumachen. Zum 31. Dezember 2011 droht die absolute Verjährung.
RA Dr. Klass



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