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Ratgeber Recht: Bank- und Kapitalmarktrecht

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Bank- und Kapitalmarktrecht

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Nach Klage zum Landgericht Traunstein wegen Schiffsfonds-Beteiligung: Rosenheimer Bank entschädigt Privatanleger!

Die Lage für viele Schiffsfinanzierer und ihre Anleger hat sich im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise weiter verschärft. Zahlreiche Containerschiffe, Tanker und Frachter fahren gegenwärtig mit Verlust. In manchen Fällen droht sogar die Insolvenz. Dies führt dazu, dass viele tausend Privatanleger in Deutschland, die sich auf Empfehlung ihrer Bank an Fondsschiffen beteiligt haben, ihr Geld womöglich nicht wiedersehen werden.

Jeder betroffene Anleger sollte deshalb prüfen, ob es Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Schiffsfonds gibt. Ein zentraler Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank und somit für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds ist die „Kick-Back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Beschluss vom 24. 8. 2011, Az: XI ZR 191/10). Demnach hat die Bank sämtliche Zuwendungen, die sie für die Vermittlung des Fonds erhält, in jeglicher Höhe gegenüber dem Anleger zu offenbaren. Derartige Vergütungen sind insbesondere Provisionszahlungen des Emittenten oder sog. „Kick-Backs“ (Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen). Sofern der Verkaufsprospekt falsche Angaben zu den Vergütungszahlungen enthält, müssen diese Angaben in dem Beratungsgespräch mit dem Kunden richtiggestellt werden. Verschweigt der Anlageberater, dass die Bank Zuwendungen erhalten wird, steht dem Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu.

Gestützt auf die aktuelle Rechtsprechung hatte ein Ehepaar aus Riedering die VR Bank Rosenheim- Chiemsee vor dem Landgericht Traunstein auf knapp 17.000 Euro Schadensersatz verklagt. Nach Anhörung von Zeugen einigten sich die Parteien und schlossen einen Prozessvergleich (Az: 5 O 19/11). Danach erhalten die Bankkunden, die von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass aus Rosenheim vertreten worden sind, 85%des Schadens erstattet. Im Gegenzug wird die Fondsbeteiligung an die Bank übertragen.

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