Augsburg - Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen soll einem Zeitungsbericht zufolge nach dem Verbüßen seiner Jugendstrafe Mitte Februar zunächst nicht frei kommen.

Vanessas Mörder hatte eine Totenkopfmaske übergezogen
Der Vorsitzende der Jugendkammer bestätigte der Zeitung, dass der Täter nicht zum vorgesehenen Entlassungstermin frei komme. Die Staatsanwaltschaft betrachtet den Mann weiterhin als hochgradig gefährlich. In einem Verfahren soll ab Anfang Februar verhandelt werden, ob der Mann in Sicherungsverwahrung muss.
Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung ist, dass psychiatrische Gutachter den Verurteilten weiter als gefährlich einstufen.
dpa



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