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Mörder der zwölfjährigen Vanessa soll in Sicherungsverwahrung

Sicherungsverwahrung für Mörder von Vanessa (12)

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Augsburg - Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen soll einem Zeitungsbericht zufolge nach dem Verbüßen seiner Jugendstrafe Mitte Februar zunächst nicht frei kommen.

Vanessas Mörder hatte eine Totenkopfmaske übergezogen

Wie die “Augsburger Allgemeine“ am Samstag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt, woraufhin das Landgericht einen sogenannten Unterbringungsbefehl erließ. Der damals 19-Jährige war am Rosenmontag 2002 - als der Tod verkleidet - in das Kinderzimmer des schlafenden Mädchens eingestiegen und hatte es erstochen.

Der Fall Vanessa

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  • In der Nacht vom Rosenmontag (11.02.2002) wurde in Gersthofen bei Augsburg die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer von einem 19 Jahre alten Mann erstochen.
  • Vanessas Mörder hatte sich mit einer Totenkopfmaske verkleidet.
  • Vanessas Mörder hatte sich mit einer Totenkopfmaske verkleidet.
  • Vanessas Freundinnen haben zum Gedenken an das Mädchen Blumen und Kerzen aufgestellt.
  • Vanessas Freundinnen haben zum Gedenken an das Mädchen Blumen und Kerzen aufgestellt.
  • Vanessas Freundinnen haben zum Gedenken an das Mädchen Blumen und Kerzen aufgestellt.
  • Bei einer Tatortbegehung wurden die Angaben im Geständnis mit den Spuren vor Ort abgeglichen (Archivfoto vom 26.02.2002). Rechts total verhüllt in einem weißen Schutzanzug der damals mutmaßliche Täter.
  • Bei einer Tatortbegehung wurden die Angaben im Geständnis mit den Spuren vor Ort abgeglichen (Archivfoto vom 26.02.2002). Links  total verhüllt in einem weißen Schutzanzug der damals mutmaßliche Täter.
  • Der 20-jährige Täter saß während der Verhandlung in Augsburg hinter einer Panzerglasscheibe. Er wurde angeklagt die 12-jährige Schülerin Vanessa getötet zu haben. (Archivfoto vom 27.01.2003).

vor

Der Vorsitzende der Jugendkammer bestätigte der Zeitung, dass der Täter nicht zum vorgesehenen Entlassungstermin frei komme. Die Staatsanwaltschaft betrachtet den Mann weiterhin als hochgradig gefährlich. In einem Verfahren soll ab Anfang Februar verhandelt werden, ob der Mann in Sicherungsverwahrung muss.

Mord nach Vorbild eines Horrorfilms

Das Verbrechen hatte 2002 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Täter hatte die Zwölfjährige ermordet, während ihre Eltern einen Faschingsball besuchten. Der Mann war zunächst unerkannt entkommen. Bei seiner späteren Festnahme gestand er die Tat nach dem Vorbild eines Horrorfilmes. Ein Jahr später war er zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung ist, dass psychiatrische Gutachter den Verurteilten weiter als gefährlich einstufen.

dpa

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