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Piusbruderschaft weiht Exorzisten

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Zaitzkofen - Die umstrittene erzkatholische Piusbruderschaft hat in Zaitzkofen bei Regensburg sechs Studenten zu Exorzisten geweiht.

Dies sei im Rahmen der niederen Weihen üblich, sagte am Donnerstag der Leiter des Priesterseminars der Piusbruderschaft, Pater Stefan Frey. Er bestätigte einen Bericht des Bayerischen Rundfunks.

Die Weihe bedeute aber nicht, dass diese Studenten auch einen Exorzismus ausüben dürften. “Dafür müssen sie zunächst zum Priester geweiht werden und benötigen einen ausdrücklichen Auftrag des Bischofs“, betonte Frey. Bei einem Exorzismus sollen Dämonen und Geister herbeigeholt oder ferngehalten werden - oder sie sollen aus “besessenen“ Menschen ausgetrieben werden.

Die katholische Kirche hat die Priesterweihen der Piusbruderschaft in der Vergangenheit scharf kritisiert. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Kirchenrecht, weil weder der Papst noch der für Zaitzkofen zuständige Regensburger Bischof die Weihen genehmigt hat. Das katholische Ordinariat in Regensburg wollte am Donnerstag auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben.

Exorzismus ist derzeit höchst selten und unterliegt strengen Auflagen. So ist eine Genehmigung des Bischofs zwingend erforderlich. Zuletzt hatte das Erzbistum Paderborn vor vier Jahren drei Fälle von Exorzismus mitgeteilt. Bundesweit bekannt ist der Fall Anneliese Michel. Die 23-jährige Epileptikerin aus Klingenberg im Bistum Würzburg war 1976 verhungert, nachdem an ihr in bischöflichem Auftrag in vielen Sitzungen der Große Exorzismus vollzogen worden war. Ärztliche Hilfe hatte sie nicht bekommen. Priester und Eltern wurden später zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Fall wurde zweimal verfilmt: “Der Exorzismus der Emily Rose“ (2005) und “Requiem“ (2006).

Stichwort Exorzismus

Unter Exorzismus wird in vielen Religionen der Welt die Austreibung des Bösen verstanden. In der katholischen Kirche war der Exorzismus im Mittelalter gang und gäbe. Heute unterliegt er strengen Auflagen. Der Exorzismus bezeichnet ein Vorgehen, um Dämonen und Geister herbeizuholen, sie fernzuhalten oder sie aus den von ihnen besessenen Menschen auszutreiben. Früher unterschied die Katholische Kirche zwischen Großem und Kleinem Exorzismus, seit 1998 jedoch nicht mehr, wie das Bistum Mainz erklärte. Damals habe der Vatikan den Ritus reformiert. Wenn heute von Exorzismus die Rede ist, sei Großer Exorzismus nach der alten Bezeichnung gemeint.

Für Exorzismen ist eine Genehmigung des Ortsordinarius (Bischof) erforderlich. Zum (Großen) Exorzismus gehört unter anderem das Besprengen mit Weihwasser, die Anrufung Gottes und Handauflegung. Nach den Kirchenvorschriften muss als Voraussetzung für einen Exorzismus ein Mensch als “besessen“ eingestuft werden. Als Zeichen gilt etwa, wenn jemand in unverständlichen Sprachen spricht. Psychische oder geistige Erkrankungen müssen laut Kirchenrecht von hinzugezogenen Medizinern ausgeschlossen werden, ehe ein Bischof seine Zustimmung zur “Teufelsaustreibung“ durch einen speziell geschulten Geistlichen geben kann. Die Austreibung findet dann in mehreren Sitzungen statt. Der Geistliche versucht über Gespräche und Gesprächsformeln indirekt Kontakt zum “Bösen“ aufzunehmen, um es zum “Ausfahren“ aus dem Körper des Besessenen zu bewegen.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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