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Sterbequalität kennt niemand

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Über 500 Teilnehmer kamen zum zweiten Bayerischen Hospiz- und Palliativtag nach Mühldorf. Mit Spannung war vor allem der Auftritt des Rechtsanwalts Wolfgang Putz erwartet worden, der vor dem Bundesgerichtshof kürzlich einen wegweisenden Prozess gewonnen hatte.

Sterbenlassen oder Töten? Wolfgang Putz aus München sprach in Mühldorf über die juristischen Hintergründe des Themas.

© OVB

Sterbenlassen oder Töten? Wolfgang Putz aus München sprach in Mühldorf über die juristischen Hintergründe des Themas.

Mühldorf - Das Symposium im Beruflichen Schulzentrum an der Innstraße stand unter dem Leitthema "Nahrung am Lebensende". Dabei ging es vordergründig nicht nur um Essen und Trinken, sondern auch um Fragen der Ethik und Moral. Es war ein Tag der Fortbildung in zahlreichen Workshops, aber auch des Austauschs von haupt- und ehrenamtlichen Kräften in der bayerischen Hospiz- und Palliativarbeit am Rande. "Die große Resonanz zeigt, dass wir mit dem Thema den Nerv der Zeit getroffen haben", erklärte Josef Hell, stellvertretender Vorsitzender des Mühldorfer Anna-Hospizvereins, der zusammen mit der Kreisklinik vor Ort die Organisation übernommen hatte.

Bildungs-Staatssekretär Dr. Marcel Huber lobte eingangs die Arbeit des Hospizvereins und betonte, wie wichtig es sei, dass sich Menschen in aller Offenheit dem Tabuthema Sterben widmen. Nach den Worten der Referatsleiterin Dr. Gabriele Hartl aus dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit setze die Veranstaltung ein Zeichen, dass Palliativ und Hospiz zusammengehören. Kollege Dr. Andreas Frank aus dem Sozialministerium sprach sich dafür aus, nicht nur auf körperliche, sondern auch auf seelische Bedürfnisse der Sterbenden einzugehen. Denn: "Lebensqualität kennt jeder. Sterbequalität nicht."

Mit Spannung war vor allem der Vortrag des Rechtsanwalts Wolfgang Putz erwartet worden. Putz hatte Ende Juni mit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Schlagzeilen gesorgt (siehe Infokasten). In Mühldorf ging er auf die Rechtsgeschichte zum Thema "Ernährung am Lebensende" ein und machte deutlich, dass mit der Entscheidung des BGH kein neues Recht geschaffen, sondern geltendes Recht angewandt worden sei. "Der Patientenwille sticht immer die medizinische Indikation", sagte Putz und machte klar: "Der Arzt hat nun einmal kein grundsätzliches Behandlungsrecht."

Dabei gehe es vor allem um die 80 Prozent der Patienten, die nicht im Rahmen einer schriflichen Patientenverfügung vorgesorgt haben. "Und um ihre Angehörigen. Sie dürfen nicht unter dem Generalverdacht stehen, dass es ihnen nur ums Erbe geht", betonte Putz.

Da nun auch strafrechtlich geklärt sei, dass der Patient bestimmt, ob sein Leben künstlich verlängert oder die Behandlung beendet werden soll, will Putz mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen Kliniken und Pflegeheime sogar noch einen Schritt weiter gehen, selbst wenn der Patient schon nicht mehr am Leben ist.

Mit derartigen Ankündigungen erntet Putz nicht nur Beifall, ein Raunen ging durch die Reihen der Zuhörer in der Aula der Berufsschule an der Innstraße. Es ist ihm ernst, auch wenn er bekräftigt, dass "die Basis nicht der Krieg, sondern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal" ist.

Denn: "Im Unheilbaren muss der Arzt sich auskennen, damit er nicht nutzlos quäle." Dieser Satz stammt nicht von Wolfgang Putz, sondern von Hippokrates. Er ist 2400 Jahre alt. ha

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