Mühldorf - Wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften war ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Mühldorf angeklagt.
Zudem sei nicht zweifelsfrei geklärt, ob die einzelne Festplatte auf der diese Bilder gefunden wurden, überhaupt seinem Mandaten gehöre, sie sei die einzige unverschlüsselte gewesen. Woher er diese Festplatte habe, daran erinnere sich sein Mandant jedoch nicht. Aus seiner Sicht sei trotz des Misserfolgs eine Einstellung gerechtfertigt.
Dem stimmte auch Richter Florian Greifenstein zu, zumal es um weniger als zehn gefundene Einzelbilder gehe. Schließlich einigten sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro zugunsten der Staatskasse.
nl/Mühldorfer Anzeiger
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