Im Gasthaus Pichlmeier in Aschau hielt der Kreisverband der Jagdgenossenschaften im Bayerischen Bauernverband seine Jahreshauptversammlung ab. Im Mittelpunkt stand das "Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung".

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Andreas Tyroller referierte auf der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaften im BBV auch zum Thema "Rechtliche Fragen um die Jagdverpachtung". FOTO RE
Mühldorf/Aschau - Nach der Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden Siegfried Stuhlrainer als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften im BBV sprach Forstdirektor Dr. Martin Kennel vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Thema "Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012".
Stabile und zukunftsfähige Mischwälder zu erhalten oder zu schaffen, zähle zu den Grundsätzen der bayerischen Jagd- und Forstpolitik. Im Waldgesetz für Bayern sei dies mit dem Grundsatz "Wald vor Wild" sowie im Bayerischen Jagdgesetz mit dem konkretisierten "Waldverjüngungsziel" verankert, machte Kennel deutlich.
Die Forstbehörden erstellen deshalb im dreijährigen Turnus für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern ein Forstliches Gutachten. Dieses erfasst und bewertet laut Kennel die Situation der Waldverjüngung sowie die Verbisse und Fegeschäden durch Schalenwild. Am morgigen Donnerstag wird den Beteiligten in Ampfing das Aufnahmeverfahren vorgestellt.
Auf den ausgewählten Aufnahmeflächen erfolgt laut Kennel an Stichprobepunkten die Untersuchung von Einzelbäumchen: auf Baumart und Höhe, Leittriebverbiss durch Schalenwild, Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild sowie Fegeschäden.
Das forstliche Gutachten sei ein wertvolles Hilfsmittel für die Aufstellung der Abschusspläne und liefere einen wichtigen Beitrag, um die Diskussion in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen, sagte Kennel. Weiter diene es dazu, stabile und standortgemäße Mischwälder in Bayern zu erhalten und zu schaffen.
Als Neuerung für 2012 stellte der Forstdirektor heraus, dass in den Hegegemeinschaften, bei denen 2009 die Verbissbelastung als "zu hoch" oder "deutlich zu hoch" gewertet wurde, für die Jagdreviere erstmals ergänzende Aussagen erstellt werden. In den "grünen" Hegegemeinschaften würden solche Aussagen dagegen nur auf Wunsch erstellt. Diese revierweisen Aussagen sind gutachtliche Feststellungen, die im Wesentlichen auf den örtlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der zuständigen Forstbeamten basieren.
Diplom-Ingenieur Andreas Tyroller, Fachberater und Geschäftsführer der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberbayern, sprach anschließend als Referent der Hauptgeschäftsstelle Oberbayern des BBV zu verschiedenen Themen wie auch "Rechtliche Fragen um die Jagdverpachtung".
"Mit der Wildschadens-Regelung müsst ihr bewusst umgehen", empfahl er den Jagdgenossen und -pächtern, damit es bei eventuellem Schwarzwildschaden keinen Ärger gebe. "Es soll zwischen den Beteiligten ein guter Dialog stattfinden: Das Team Jagdgenossen-Jäger-Landwirt muss funktionieren." 27 Wildsauen wurden im vergangenen Jahr landkreisweit geschossen. "Aber die rote Welle rollt auf euch zu", machte Tyroller klar.
Als Arten der Jagdnutzung stellte er das System "Eigenbewirtschaftung" der Möglichkeit "Jagdverpachtung" gegenüber. Anzeigepflicht und Beanstandungsrecht, die bayerischen Hegeziele sowie die Grenzen-Klärung bezüglich der Jagdausübung waren weitere Punkte in Tyrollers Ausführungen. bac
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