002.10.10|Mühldorf|Mühldorf|
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"Der Hang ist verlockend, aber trügerisch. Ich würde dort nie runterfahren." So schätzte ein ortskundiger Bergführer aus Bruck an der Großglocknerstraße einen Berghang in seiner Heimat ein. Dort wurde am 9. Februar 2008 in gut 1800 Metern Höhe eine 34-jährige Tourengeherin aus Traunwalchen von einer Lawine in den Tod gerissen. Ihr Führer stand nun vor dem Amtsgericht Traunstein. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.
Traunstein/Großglockner - Die Frau war damals mit zwei weiteren Skifahrern unterwegs, geführt von einem 48-jährigen Fachübungsleiter des Deutschen Alpenvereins (DAV), Sektion Traunstein. Die österreichische Justiz hatte das Verfahren gegen den ehrenamtlichen Bergführer aus dem Chiemgau sanktionslos eingestellt. Daraufhin ließ die deutsche Justiz den Fall wieder aufleben.
Die Traunsteiner Sektion hatte die Tour in den Hohen Tauern offeriert. Der Lawinenlagebericht der Salzburger Landesregierung enthielt an diesem Tag für die Zielregion die Warnstufe drei - "erhebliche Lawinengefahr" in Lagen oberhalb von 1700 Metern wegen labiler Schneeverhältnisse und Neuschnees.
Der Angeklagte betonte vor Gericht, er habe die Teilnehmer bei einer Rast auf dem Gipfel des Roßkopf eingehend instruiert über die Gefahren von Lawinen sowie das richtige Verhalten als Skifahrer. Für die Abfahrt entschied sich die vierköpfige Gruppe für den Kreuzkopf. Der Angeklagte beteuerte, er habe auf Windverfrachtungen, Anrisse und Risse in der Schneedecke geachtet und einen Stocktest vorgenommen. Sein Fazit: "Es war nichts zu erkennen." Die lokalen Verhältnisse habe er durch frühere Touren gut gekannt. Der letzte Stopp war vor dem bis dahin jungfräulichen Nord-Nordost-Hang. Aus seiner Erfahrung heraus habe er Steilheit und Gefährlichkeit eingeschätzt mit "Befahren möglich unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen". Der 48-Jährige befahl damals, erst auf sein Zeichen hin einzeln zu starten. Er sei vorangefahren. Die 34-Jährige habe jedoch sein Stockzeichen nicht abgewartet, sondern sei vorzeitig los. Dann habe er "ein Wumm" gehört, sei von den Schneemassen etwa 60 Meter mitgerissen worden. 30 Zentimeter tief verschüttet, habe er sich selbst befreien können. In einiger Entfernung habe er die 34-Jährige sitzend in den Schneemassen entdeckt: "Erst dachte ich, es ist ihr nichts passiert. Dann sah ich, dass sie ganz apathisch war." Der 48-Jährige setzte einen Notruf ab. Die Helfer versorgten die bewusstlose 34-Jährige und flogen sie mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus, wo sie noch am gleichen Tag den Folgen ihrer Verletzungen erlag. Wie sich später zeigte, war sie etwa 290 Höhenmeter tief mitgerissen worden.
Ein 38-jähriger Teilnehmer hatte hingegen riesiges Glück. Er spürte einen "Ruck", bekam zwei Bäumchen zu fassen. Der Zeuge: "Ich konnte mich gerade noch festhalten. Dann ist die Post abgegangen. Die ganze Sache ist unter mir durchgerutscht." Die Dritte im Bund, eine 40-jährige Traunsteinerin, war gerade noch außerhalb des Lawinenbereichs: "Plötzlich war der Hang zwei Meter unterhalb von mir weg - ohne Geräusch. Ich habe die andere Frau fallen sehen und gedacht: Warum schreit sie nicht?"
Den Abgang des Schneebretts von dem 38-Grad-Hang beobachtete ein Einheimischer von seinem Haus aus. Der Berg-Profi und Skiführer unterstrich die Gefahren des schwierigen, als lawinengefährlich bekannten Hanges: "Ich gehe mit meinen Leuten eine ganz andere und sichere Variante." Mit der Polizei sah er sich die Abrisskante am Folgetag an: "Sehr viel Schwimmschnee, Schneeverfrachtungen und Neuschnee. Wenn ich da rein- fahren will, ist besondere Vorsicht nötig, etwa ein Schneeprofil anzulegen und einen ortskundigen Führer zu fragen."
Der österreichische Sachverständige, Franz Deisenberger aus Leogang, widerlegte gestern anhand des "ungewöhnlich klaren Spurenbildes" im Schnee, fotografiert vom Hubschrauber aus, verschiedene Aussagen des Angeklagten wie der Zeugen. Er gelangte zu dem Ergebnis, der Unglückshang sei wegen seiner Steilheit und Lage sowie wegen der Windverhältnisse mit entsprechenden Schneeverfrachtungen lawinengefährlich. Stocktests seien nicht ausreichend, die Gefahr zu ermitteln.
Staatsanwalt Andreas Miller sah den Tourenführer schuldig im Sinn der Anklage und plädierte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 2700 Euro. Miller sprach vom "Spannungsfeld eines Freizeitunfalls". Ein Bergführer müsse entsprechende Sorgfalt an den Tag legen. Der 48-Jährige hätte nicht in den Hang einfahren dürfen, hatte zeitweise keinen Sichtkontakt zu den Skifahrern und für diesen Fall vorher keine Anweisung gegeben. Wer die Lawine letztlich ausgelöst habe, spiele keine Rolle. Verteidiger Dr. Stefan Beulke aus München forderte Freispruch, hilfsweise weitere Beweismittel. Im "letzten Wort" bedauerte der 48-Jährige das Geschehene. Er sei jedoch nicht dafür verantwortlich. Richter Dr. Rainer Vietze sah dies anders und sprach von Fehlentscheidungen, die getroffen worden sind. Der Richter verhängte, dem Antrag des Staatsanwalts folgend, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. kd
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