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Amtsgericht Mühldorf: Brandstifter müssen ins Gefängnis

Brandstifter müssen ins Gefängnis

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Mühldorf - Im November 2010 warfen sie Molotowcocktails gegen ein Haus in Töging, nun müssen zwei der damals fünf Brandstifter doch noch ins Gefängnis:

Sie hatten schon vier Wochen zuvor einen Brandanschlag auf eine Auto-Werkstatt in Eisenfelden verübt und standen deshalb erneut vor dem Amtsgericht Mühldorf.

Angeklagt waren drei junge Männer: ein 20-jähriger Fensterbauer und ein 17-jähriger Kfz-Mechatroniker, beide aus dem Landkreis Altötting sowie ein 20-jähriger Lebensmitteltechniker aus dem Landkreis Mühldorf.

Alle drei standen bereits - zusammen mit zwei weiteren Tätern - wegen der Tat in Töging vor Gericht und waren im Juni zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen kam damals auch eine weitere Brandstiftung ans Licht. Vier Wochen, ehe die Molotowcocktails in Töging flogen, gingen mehrere Gebrauchtwagen auf dem Parkplatz einer Autowerkstatt in Eisenfelden in Flammen auf. Unbekannte hatten dort im Oktober 2010 acht Autos mit Benzin übergossen und angezündet.

Nur einer der drei Angeklagten konnte nach einer Mammutsitzung am Mittwoch den Gerichtssaal in Freiheit verlassen, gegen den Fensterbauer und den Lebensmitteltechniker wurde Haftbefehl erlassen. Polizeibeamte brachten sie noch am Abend in die JVA.

Zur Vorgeschichte: Gegen zwei Uhr nachts am 23. Oktober fuhren die drei laut Anklage zu dem Gebrauchtwagenplatz und richteten mit ihrem Feuer rund 20.000 Euro Schaden an. Hintergrund war - wie schon im Töginger Fall - ein "Denkzettel". Richtete sich der Brandanschlag in Töging gegen den Ex-Freund eines Mädchens, das damals mit einem der Täter liiert war, war in Eisenfelden die Ex-Freundin des Fensterbauers das Ziel. Aus Rache, weil es "Stress in der Beziehung gab", habe man die Autos des Vaters angezündet.

Zwei der Angeklagten, der 17-Jährige und der 20-jährige Altöttinger, räumten die Tat ein, allerdings in verschiedenen Versionen. Laut dem Jüngeren waren alle drei Angeklagten dabei, laut dem 20-Jährigen nur er und der 17-jährige. Der 20-Jährige aus dem Landkreis Mühldorf habe nichts mit der Sache zu tun. Knackpunkt der neunstündigen Verhandlung war somit die Tatbeteiligung des Lebensmitteltechnikers.

Ein Zeuge, der zur besagten Zeit an der Werkstatt vorbeigefahren war, hatte bei der Polizei ausgesagt nur zwei Personen gesehen zu haben. Vor Gericht sagte er nun wenig hilfreich aus, es könnten auch drei oder vier gewesen sein.

Das Gericht wertete unter anderem die Handys der Angeklagten aus und ließ sich Mitschnitte von der Telefonüberwachung der drei vorspielen. Darin hatten sich die beiden 20-Jährigen zu einem Treffen verabredet: "Wegen dem mit uns allen".

Der Durchbruch und das ausschlaggebende Argument des Staatsanwalts aber war die Aussage einer Zeugin, die in der Zeit nach dem Brandanschlag mit dem Fensterbauer aus Altötting liiert war. Ihr hatte er die Tat gestanden. Vor Gericht sagte sie unter Tränen - und erst nachdem die Angeklagten den Saal verlassen hatten -, dass er ihr verraten habe, dass auch der Lebensmitteltechniker mit von der Partie gewesen sei. Darüber hinaus gab sie an, große Angst vor den Angeklagten zu haben.

Dann nahm das Verfahren leicht obskure Züge an. Über eine weitere Zeugin ließ sich der Cousin des Lebensmitteltechnikers ins Spiel bringen. Er könne etwas zu der Sache aussagen, ließ er über sie dem Gericht per SMS ausrichten. Der Blitz-Ladung folgte er zwar prompt, zur Entlastung seines Cousins konnte er aber nicht entscheidend beitragen.

Richter Dr. Gregor Stallinger hatte schon zu Beginn der Verhandlung klar gemacht, wie viel für alle Beteiligten aufgrund des umfangreichen Vorstrafenregisters auf dem Spiel steht. Alle drei sind bereits wegen der Brandstiftung in Töging vorbestraft. Dazu kommen mehrere Vorstrafen wegen diverser Diebstähle. Der Mechatroniker war zudem wegen des Diebstahls eines Oldtimer-Traktors in Neumarkt-St.Veit angeklagt, den er auch zugab.

Die drei Verteidiger plädierten auf Bewährungsstrafen für ihre Mandanten. Die Staatsanwaltschaft sah es dagegen als erwiesen an, dass auch der dritte Angeklagte an der Tat beteiligt war, und forderte deshalb zwei Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Dieser Argumentation folgte auch das Gericht und verurteilte alle drei wegen vorsätzlicher Brandstiftung sowie den Mechatroniker wegen Diebstahls. Als einzige wurde die zweijährige Freiheitsstrafe des 17-Jährigen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fensterbauer wurde zu zwei Jahren und zwei Monaten, der Lebensmitteltechniker zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Frühere Urteile fließen in den Schuldspruch mit ein.

ha/nl/Mühldorfer Anzeiger

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