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Die zehn Gebote

030.04.09|Rosenheim Land|Rosenheim Land|
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Artikel: Die zehn Gebote

Maibaum-Diebstahl: - Nicht nur die Bibel hat zehn Gebote - auch der Maibaum-Diebstahl:

1. Ein Maibaum darf nicht von Bürgern der eigenen Gemeinde, sondern nur von Burschen anderer Gemeinden gestohlen werden. Wer die Absicht hat, einen Maibaum zu stehlen, soll dies so planen, dass er dabei nicht entdeckt wird. Dabei ist zu beachten, dass ein Maibaum zumeist Tag und Nacht von mehreren Wächtern streng bewacht wird.

2. Werden die Räuber beim Abtransport des Baumes innerhalb der Gemeindegrenzen überrascht, müssen sie die Beute sofort kampflos zurückgeben.

3. Ein erfolgreich gestohlener Baum darf weder zersägt noch anderweitig beschädigt werden.

4. Am 1. Mai aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr entwendet werden.

5. Gestohlen werden darf nur der Baum, nicht aber Kränze, Fähnchen, Figuren und anderes Beiwerk.

6. Ein entwendeter Baum muss von den Opfern noch vor Ende April ausgelöst werden.

7. Die Räuber sollen keine unerschwinglich hohe Auslöse fordern. In der Regel erhält jeder der beteiligten Räuber ein bis drei Maß Bier und eine kräftige Brotzeit. Eine Gruppe von Räubern bekommt also zwischen 50 und 150 Maß Bier und eine "anständige" Leberkäs-Brotzeit.

8. Wird der gestohlene Baum nicht ausgelöst, haben die Räuber das Recht, ihn als "Schandbaum" am Rande ihrer Ortschaft aufzustellen und auf einem am Baum angebrachten Schild die Schande der Bestohlenen kund zu tun. Sie dürfen den Baum auch für einen caritativen Zweck versteigern.

9. Nach dem Auslösen des Baumes und der Versöhnungsfeier soll wieder Friede herrschen.

10. Der Maibaumdiebstahl soll durch Einhaltung der Regeln so durchgeführt werden, dass keine Parteien vor Gericht gehen muss.

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