Morgen startet in Bayern das Volksbegehren "für echten Nichtraucherschutz". Auch in den über 40 Rathäusern in Stadt und Landkreis Rosenheim können sich die Unterstützer 14 Tage lang in die Listen eintragen. Gibt es genügend Befürworter, könnten alle Ausnahmeregeln bald fallen. ++Special: Rauchen in Kneipen und Gaststätten++

Das Rauchen ist in kleineren Kneipen oder in Nebenzimmern von Gaststätten oder Diskotheken wieder erlaubt. Foto dpa
Rosenheim/Landkreis - Betroffen wären nicht nur rund 1700 Gaststätten, Cafés, Kneipen und Diskotheken in Stadt und Landkreis sowie deren Gäste, sondern auch das Herbstfest. 950.000 Unterschriften sind bayernweit für einen Erfolg des Volksbegehrens erforderlich, was zehn Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Heruntergerechnet auf die Region heißt das: In Stadt und Landkreis (fast 230 000 Wahlberechtigte) müssten mindestens 30 000 Menschen den Personalausweis einstecken und im Rathaus ihres Wohnortes eine Unterschrift unter das Begehren setzen.
Manuela Sieber, Koordinatorin des Volksbegehrens in der Stadt Rosenheim, ist zuversichtlich, dass dies gelingt: "Die Resonanz ist schon im Vorfeld riesig, viele Bürger haben sich gemeldet und gefragt, ob sie Plakate aufhängen oder sich an Info-Ständen beteiligen können." Außerdem habe es in Bayern noch nie ein Volksbegehren gegeben, das von so vielen Gesundheitsorganisationen unterstützt wird.
Was die Initiatoren und Organisatoren (ÖDP, Grüne und SPD) wollen, war schon einmal Gesetz: Im Dezember 2007 verabschiedete der Landtag ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen. 180 Abgeordnete stimmten zu, 18 lehnten es ab - darunter 14 CSU-Abgeordnete. In Gaststätten und Bierzelten durfte nicht mehr geraucht werden, woraufhin tausende Wirte ihre Kneipen zu "geschlossenen Raucherclubs" erklärten.
Nach den Verlusten bei den Kommunalwahlen 2008 lockerte die CSU das Rauchverbot, das nun nicht mehr für Bier- und Festzelte gilt - und zuletzt erlaubte die CDU/FDP-Regierung, dass seit August 2009 in Bier- und Weinzelten, in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken sowie kleinen Einraumkneipen wieder geraucht werden darf.
Dagegen sind die Initiatoren des Volksbegehrens der Auffassung, dass das Motto "Leben und leben lassen" auch gelten müsse für Familien, die in einer Gaststätte einkehren, junge Diskothekenbesucher, Nichtraucher in Festzelten, Sportler (darunter viele Kinder) bei Vereinsfeiern, Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen, Wirte und ihre Familien sowie Kellnerinnen und Kellner, die einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hätten. "Gerade in Diskotheken halte ich ein striktes Rauchverbot für extrem wichtig, um die jungen Menschen zu schützen", sagt Dr. Axel Munte von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, die das Begehren unterstützt, und verweist auf die gesundheitsschädliche Wirkung des Passivrauchens.
Vom 19. November bis 2. Dezember liegen die Listen in den örtlichen Rathäusern bereit. Packt das Volksbegehren die "Zehn-Prozent-Hürde", stimmen die Bürger vermutlich im Frühjahr 2010 in einem Volksentscheid für einen strikten oder lockeren Nichtraucherschutz.
Voting und Hintergründe:
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