Traunstein/Rosenheim - Der Fall machte Schlagzeilen: Fünf Beamte der damaligen Polizeidirektion Rosenheim gingen zu Beginn des Jahres 2008 neben weiteren Opfern zwei Anlagebetrügern aus Rosenheim und Bruckmühl auf den Leim.
Der Fall ist juristisch bis heute nicht endgültig aufgearbeitet. Zwar sitzen die Betrüger längst hinter Gittern.
Doch einer der Polizisten geriet selbst in die Mühlen der Justiz. Der Vorwurf gegen ihn: Um sein Geld noch irgendwie zu retten, soll er Dienstgeheimnisse verraten haben. Das Amtsgericht Rosenheim betrachtete den 40-Jährigen im Mai 2011 für überführt, verhängte neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung und eine Geldauflage von 4000 Euro.
Mit Renditezusagen von 60 Prozent hatten die beiden Anlagebetrüger, die bereits vor knapp zwei Jahren in München für jeweils etwa dreieinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt wurden, zahlreiche gutgläubige Opfer geködert. Irgendwann brach das Schneeballsystem wie ein Kartenhaus zusammen.
Unter den Geschädigten war der Polizist. 16 000 Euro hatte er den "Anlageberatern" in der Hoffnung auf enorme Geldvermehrung anvertraut. Von dem Ersparten sah er allerdings keinen Cent mehr, landete dafür aber selbst im Visier der Ermittler. Der Grund laut anfänglichem Strafbefehl: Der Verkehrspolizist soll sich im Mai 2008 in den Computer der Kripo Rosenheim eingeloggt und so Ermittlungsinterna erfahren haben. Sein Wissen soll er an einen der später als Betrüger entlarvten Männer weitergegeben haben. Kurz danach soll er den anderen damaligen "Finanzexperten" via Telefon gewarnt haben.
Die Täter sollen auf diese Weise entscheidende Zeit gefunden haben, belastende Unterlagen über einen Schadenswert von fast einer Million Euro beiseite zu schaffen. Dadurch habe den Betrügern nur ein Bruchteil des tatsächlichen Schadens nachgewiesen werden können, wie es im Ersturteil hieß.
Ausgerechnet die zwei Betrüger selbst hatten übrigens in ihren Vernehmungen bei der Polizei von den angeblichen illegalen Tipps des 40-Jährigen berichtet und damit die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn ausgelöst. Ein weiteres Kapitel ist für den Verkehrspolizisten ebenfalls noch offen: mögliche dienstrechtliche Konsequenzen.
kd/Oberbayerisches Volksblatt
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