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Nicht jeder DNA-Test stimmt

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Rosenheim - Experten vermuten, dass fünf bis zehn Prozent aller Kinder in Deutschland Kuckuckskinder sind. 40.000 Männer lassen im Zeitalter der Gentechnik jedes Jahr heimlich Vaterschaftstests machen. Dass nicht jeder DNA-Test stimmt, zeigte sich jetzt in einem Fall, der das Rosenheimer Familiengericht beschäftigte. Erst im dritten Anlauf herrschte Klarheit: Der junge Vater war gar kein Papa.

Mit 19 Jahren wurde ein junger Mann aus dem Landkreis Rosenheim Vater. Zumindest hatte ihm das die Mutter erklärt. Weil die biologische Möglichkeit durchaus bestand, glaubte er der Frau. Nach einiger Zeit kamen ihm jedoch Zweifel, sprach mit der Kindsmutter darüber, und so beschlossen beide, einen DNA-Test durchführen zu lassen.

Ein Vaterschaftstest kostet in der Regel um die 1000 Euro. Weil die finanziellen Mittel der Eltern beschränkt waren, gaben sie den Auftrag einem Billig-Labor in Nordrhein-Westfalen, das nur 300 Euro verlangte. Dort reichten sie DNA-Proben von sich und dem Kind ein. Nach einigen Wochen erhielten sie aus dem Labor den Bescheid, dass der junge Mann zweifelsfrei der Vater sei.

"Zu seinem Glück", wie es die Rosenheimer Familienrichterin Helga Pöschl-Lackner formuliert, waren damit die Zweifel des Mannes nicht ausgeräumt. Noch einmal trug er Genmaterial von sich selbst und vom Nachwuchs zusammen. Diesmal sollte ein anderes Institut, das für den Test eine deutlich höhere Summe verlangte, einen Vergleich machen. Das Ergebnis diesmal: Er sei keinesfalls der Vater.

Mit dem neuen Testergebnis wendete er sich ans Familiengericht. Dieses gab ein drittes Gutachten in Auftrag - bei einem Institut von sehr gutem Ruf, auf dessen Resultate sich das Rosenheimer Familiengericht in jahrelanger Zusammenarbeit stets verlassen konnte. Auch dieses Labor bestätigte, dass der 19-Jährige keinesfalls der Vater sei. Damit hat die junge Mutter in Bezug auf Unterhaltsforderungen schlechte Karten. Hierfür muss sie den richtigen Vater in die Verantwortung nehmen.

Proben wurden nach Australien geschickt

Indessen stellte das Gericht Nachforschungen an, wie es im ersten Test zu dieser Panne kommen konnte. Was das Gericht dabei herausfand, war kaum zu glauben. Das Unternehmen im Bergischen Land führte die DNA-Tests gar nicht selbst durch, sondern schickte die Proben an ein Labor in Australien. Im Gegensatz zu den Berichten der beiden renommierten Labors, die alle Untersuchungen und Vergleiche detailliert belegen, war davon im "deutsch-australischen" Befund nichts zu sehen.

"Leider ist es so", stellte Pöschl-Lackner fest, "dass es keine Lizenz oder Zulassung für die Erstellung solcher Zertifikate gibt". Die Adressen anerkannter Institute ließen sich bei jedem Familiengericht erfragen. Auch wenn die Gutachten mehr kosten, es zahle sich aus, so die Richterin.

Die Fehlerquote von Billiglabors ist aber nur einer von vielen Gründen, warum heimliche Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Oft tricksen auch die Beteiligten. So ist es nach Angaben des Familiengerichts auch schon vorgekommen, dass Väter, die keine Väter sein wollen, einen Doppelgänger zum Labor geschickt haben. Deshalb wollen sich die Familiengerichte bei der Klärung von Vaterschaften und Unterhaltsverpflichtungen nur auf das Urteil von Sachverständigen verlassen, die über jeden Zweifel erhaben sind.

Trotz der neuen Möglichkeiten durch DNA-Tests habe die Zahl der Anfechtungen von Vaterschaften zumindest im Raum Rosenheim nicht spürbar zugenommen, so das Familiengericht weiter.

au/ls

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