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Kontrollen gegen Alkoholmissbrauch

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026.08.09|Rosenheim Land|Rosenheim Land|
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Artikel: Kontrollen gegen Alkoholmissbrauch

Jugendbeamte der Polizeiinspektion Rosenheim sind auch heuer mit Kräften des Städtischen Jugendamts verstärkt auf dem Herbstfest unterwegs. Sie führen Kontrollen gegen Alkoholmissbrauch durch.

Rosenheim - "Der Alkoholkonsum bei jungen Menschen liegt nach wie vor voll im Trend und das diesbezügliche Einstiegsalter sinkt von Jahr zu Jahr", so Polizeisprecher Konrad Rutzinger. Nach EU-Angaben machen Jugendliche ihre ersten Alkohol-Erfahrungen heute schon im Durchschnitt mit zwölf Jahren. Den ersten Vollrausch erleben sie durchschnittlich im Alter von 14 Jahren. Eine besorgniserregende Entwicklung, die Jugendamt und Polizei zum Anlass nehmen, umfassendere Jugendschutzkontrollen durchzuführen.

Die Ahndung für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wird nach dem Bußgeldkatalog der Stadt Rosenheim erfolgen. Damit es gar nicht soweit kommt, sollten einige Punkte von Eltern und Gewerbetreibenden genau beachtet werden:

Grundsätzlich ist es Sache der Eltern zu entscheiden, wie lange ihre minderjährigen Kinder und Jugendlichen außer Haus bleiben dürfen. Das Jugendschutzgesetz beschränkt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten. Zum Beispiel zählen die Bierzelte und Biergärten auf dem Herbstfest zum Bereich der Gaststätten.

Dort dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nur in Begleitung eines personensorgeberechtigten Erziehungsbeauftragten aufhalten.

Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt ohne Begleitung von Erwachsenen lediglich bis 24 Uhr gestattet werden.

Der Ausschank von Wein, Bier und Sekt an unter 16-Jährige ist nicht zulässig.

Mixgetränke, Branntwein und branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Die Abgabe von Alkohol an erkennbar Betrunkene (jeden Alters) ist verboten.

Das Rauchen in der öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten.

www.rosenheim24.de

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