Traunstein - Ganz in Schwarz gekleidet, mit zuckenden Wangenmuskeln nahm Siegfried N. Dennery auf der Anklagebank Platz. Knapp ein Jahr und 33 Prozesstage hat der Prozess gegen den gebürtigen Rosenheimer wegen einer ganzen Serie von Banküberfällen gedauert.

Allein drei Prozesstage benötigte der Angeklagte für sein "letztes Wort". Das Landgericht Traunstein sah es gestern als erwiesen an, dass der 64-Jährige zwischen 2001 und 2007 mindestens zwei Bankfilialen überfiel und einen Bankraub versuchte. Die 6. Strafkammer verurteilte ihn wegen erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung. Die Strafe beinhaltete auch weitere Delikte - einen Verstoß gegen das Waffengesetz und Urkundenfälschung. Die Beute hatte rund 195.000 Euro betragen.
Wegen sieben Banküberfällen und eines versuchten Überfalls war Siegfried N. 1984 schon einmal zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. In der Haft hatte er einen autobiografischen Roman verfasst, der unter dem Titel "Der Räuber mit der sanften Hand" zum Bestseller wurde. Nach der Entlassung trat er in Talkshows unter dem Künstlernamen "Dennery" auf. Fürs Privatfernsehen wurde der Roman schließlich sogar verfilmt.
Der Angeklagte war am 25. Mai 2007 bei einer Zufallskontrolle nach wilder Flucht in Stephanskirchen festgenommen worden. Trotz erdrückender Indizien hatte er während des aufwändigen Prozesses mit zahlreichen Zeugeneinvernahmen seine Schuld stets zurückgewiesen. Er nutzte das Verfahren ausführlich zu seiner Selbstdarstellung. Allein seine Schlusserklärung dauerte fast drei Prozesstage. In den 33 Sitzungstagen ließ er sich krankheitsbedingt immer wieder für verhandlungsunfähig erklären. Zuletzt sagte er, seit seinem Einsatz als Freiheitskämpfer in Nicaragua an Schlafstörungen zu leiden.
"Keine vernünftigen Zweifel"
Staatsanwalt Andreas Miller hatte im Plädoyer zwei separate Freiheitsstrafen von insgesamt 23 Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidiger - Dr. Adam Ahmed und Christina Keil, beide aus München - forderten Freispruch.
Bei Entlassung 82 Jahre alt
Die Sechste Strafkammer sprach keine Sicherungsverwahrung aus. Gruben: "Wir haben durchaus einen Hang zu schweren Straftaten erkennen können. Anders sieht es bei der Gefährlichkeitsprognose aus. Der Angeklagte wird in wenigen Tagen 65 Jahre alt." Bei seiner Haftentlassung werde N. zu Anfang des 82. Lebensjahres stehen.
Das Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig: Der Angeklagte und seine Verteidiger kündigten an, eine Revision intensiv zu prüfen.
kd/dpa/ku
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