Rosenheim - Im Prozess gegen eine vierköpfige Familie aus Pfaffenhofen wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte bahnt sich ein für alle Beteiligten nervenaufreibender Verhandlungsmarathon an.

© Reisner
Josef und Aloisia E. (Mitte) gestern beim Prozessauftakt in Rosenheim mit ihren Anwälten, die eine Einstellung des Verfahrens beantragten. Vermutlich zieht sich die Verhandlung aber bis Mitte Mai hin.
Für die angeklagten Josef und Aloisia E. (67 und 62 Jahre), deren Schwiegersohn und Tochter Dr. Anton und Sandra B. (beide 36) sowie zehn Polizisten, die als Zeugen vernommen werden, ist seit dem Einsatz im November 2010 die Welt nicht mehr die gleiche. Die Familie sieht sich als Opfer brutaler Polizeigewalt, die zehn Beamten als Zielscheibe einer Medien-Hetzkampagne - angezettelt von den Angeklagten und ihren Anwälten.
Wer bei dem Einsatz im Hausflur eines Pfaffenhofener Mehrfamilienhauses wen provoziert, geschubst, geschlagen, bedroht und beleidigt hat - darum ging es am Freitag nur am Rande. Die Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Martin Forster konterte die Verteidigung mit ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Dabei spannten die Rechtsanwälte den Bogen von den Ermittlungsakten über Landtagsdebatten bis zur EU-Anti-Folterkonvention.
Statt die Untersuchungen - wie etwa im Fall des 15-jährigen Schülers, den der Rosenheimer Inspektionsleiter in der Wiesn-Wache krankenhausreif geschlagen haben soll - einer neutralen Dienststelle anzuvertrauen, hätten Polizisten nur halbherzig gegen die eigenen Kollegen ermittelt. Ihr Ziel sei von vorneherein gewesen, die Familie anzuklagen - "ohne die für ihre Entlastung sprechenden Gesichtspunkte und ihre Erklärungen zu berücksichtigen".
Die Staatsanwälte Forster und Thilo Schmidt wurden vom Vorstoß der Verteidigung kalt erwischt. Viele Argumente, Zitate und Quellen, auf die sich der Einstellungsantrag stützt, müsse man überprüfen, erklärten sie. So gab Amtsrichter Dr. Ralf Burkhard dem Antrag der Anklagevertreter statt, die Verhandlung zu unterbrechen und in zwei Wochen fortzuführen.
Hatte Josef E. den Saal unter Tränen betreten, folgten er und seine Familie der Verlesung der Anklage ruhig und gefasst. Beiden Ehepaaren wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, dem pensionierten Polizeibeamten Josef E. zudem vorsätzliche und versuchte Körperverletzung, seine Frau Aloisia soll die Polizisten auch beleidigt haben.
Laut Darstellung Forsters - im folgenden verkürzt, aber in den Worten der Anklage wiedergegegeben - hat sich Sandra B. unkooperativ verhalten, Fragen nicht beantwortet, unter Einsatz von körperlicher Kraft verhindern wollen, dass ein Beamter den Fuß in die Tür stellt. Sie habe den Polizisten an den Schultern ergriffen und versucht, ihn aus der Tür zu schieben, sei ihm auf den Fuß getreten. Als sie zwecks Personalienüberprüfung zum Streifenwagen gebracht werden sollte, habe sie gedroht und geschubst - und sei zu Boden gebracht werden.
Ihr Mann Anton habe sich ebenfalls eingemischt und versucht, den Beamten aus dem Türschwellenbereich zu schieben und später unter Einsatz von körperlicher Kraft zur Wehr gesetzt, indem er Gegendruck gegen die Bewegungen der Beamten ausübte.
Josef E. habe versucht, im Flur zu seiner gefesselten Tochter vorzudringen. Als ihn ein Polizist daran hinderte, habe er den Beamten umklammert, mit beiden Händen kräftig gegen die Wand geschubst, zwei Faustschläge geführt (die ins Leere gingen). Im folgenden längeren Gerangel habe er sich kraftvoll gegen die Amtshandlung zur Wehr gesetzt, den Körper verdreht, seinen Widersacher mehrfach hochgehoben, um sich aus dem Griff zu befreien. Als er gefesselt war, habe er nach den Beamten getreten. Aufgrund der Gegenwehr habe der Polizeiobermeister T. - er tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf und wird von Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, Bernau, vertreten - eine Distorsion mit Kapselverletzung und Sehnenanriss am rechten Ellbogengelenk erlitten.
Aloisia E. habe ihrem Mann helfen wollen, einen Polizisten am Arm gepackt, eine Polizistin, die sich ihr beim Fotografieren in den Weg stellte, mehrmals geschubst, sich dem Wegführen widersetzt und Beamte beschimpft.
Die Rechtsanwälte der Familie beriefen sich bei ihrer Kritik am Verfahren unter anderem auf die UN-Anti-Folterkonvention. Die Behörde habe quasi gegen sich selbst ermittelt, die Familie deshalb keine Chance auf eine faire Untersuchung gehabt, kritisierten Hartmut Wächtler, Rolf Grabow und Marco Noli. Deshalb sei schon Anfang 2011 beantragt worden, den Fall an eine Fachdienststelle für Beamtendelikte in München abzugeben. Doch dies habe Staatsanwalt Forster abgelehnt, weil die KPI Rosenheim "bereits seit längerer Zeit die Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte führe und zahlreiche Beamte bereits Stellungnahme gefertigt hätten". Keiner der Beamten sei jemals als Beschuldigter vernommen, mit den Angaben der Familie oder den festgestellten Verletzungen konfrontiert worden. Dabei habe Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Landtag angesichts der Prügel-Vorwürfe gegen den suspendierten Inspektionschef erklärt, dass die Untersuchung an eine Dienststelle außerhalb Rosenheims abgegeben worden und dies "in solchen Fällen üblich" sei.
Durch eine einseitige und unvollständige Pressemitteilung, die bereits zwei Tage nach den Rangeleien im Flur versendet wurde, sei in der Öffentlichkeit frühzeitig die Schuld der Familie zugeschoben, damit die Unschuldsvermutung verletzt und die Beurteilung der Tatsachen durch den Richter vorweggenommen worden. Während auf die Armverletzung des Polizisten im Pressebericht hingewiesen werde, sei vom stationären Krankenhausaufenthalt der drei Familienangehörigen keine Rede. Später hätten Ermittler und Regierungsvertreter durch öffentliche Äußerungen den Eindruck erzeugt, es ginge um die Ehrenrettung der bayerischen Polizei und nicht um einen möglichen Gewaltexzess einiger weniger Beamter.
"Psychisch auffällig"; "immer grundlos gegrinst"; "hysterisch herumgeschrien"; "hüpfte wie wild herum"; "gespannte Körperhaltung" - so werden die Angeklagten laut Grabow in den polizeilichen Akten vom ermittelnden Kripo-Beamten beschrieben. Grabow: "Niemand, kein Ermittlungsbeamter und Staatsanwalt hinterfragt diese menschenverachtende Sprache. Die Beamten werden nicht einmal vernommen. Man begnügt sich mit ihren schriftlichen Stellungnahmen und stellt das Verfahren gegen sie vorläufig ein."
Ludwig Simeth (Oberbayerisches Volksblatt)
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