Den Fragen der Anwohner der Standortschießanlage Brannenburg - Hinterried stellte sich Oberst Peter Utsch, stellvertretender Kommandeur der Gebirgsjägerbrigade 23, in einer Informationsveranstaltung im Gemeindeamt Brannenburg. Als Standortältester in Bad Reichenhall ist Oberst Utsch für die Einteilung der Standortschießanlagen, darunter auch Hinterried, zuständig.
Brannenburg - Wie bereits vor einigen Wochen im Gemeinderat erläuterte Utsch, der zusammen mit Oberstleutnant Förster vom Wehrbereichskommando IV nach Brannenburg gekommen war, die Entscheidung, nicht gleichzeitig mit dem Abzug der Garnison auch den Betrieb der Schießanlage einzustellen. Gleichzeitig stellte er eine Nutzung der Anlage nur noch bis 2011 in Aussicht.
Bis Ende 2008 sei man in der Bundeswehr davon ausgegangen, alle Anlagen des Standorts mit Ausnahme der Soinhütte aufzugeben, so Utsch. Erst im Frühjahr 2009 fiel nach einem Vergleich der Schießkapazitäten die ministerielle Entscheidung, die Schießanlage in Hinterried bis 2014 in Betrieb zu halten. Damit sollten die Kapazitätseinschränkungen in den Standorten Bad Reichenhall und Bischofswiesen ausgeglichen werden, die aufgrund einer kompletten Sanierung (Bad Reichenhall) und strengen Immissionsauflagen (Bischofswiesen) entstanden.
"Laut der vorliegenden Aufstellung über die Auslastung der Anlage ist seit dem Abzug der Brannenburger Pioniere ein starker Rückgang der Schießbelastung zu verzeichnen", so Oberst Utsch. Momentan werde pro Monat nur an drei bis sechs Tagen in Hinterried geschossen, was auch Bürgermeister Mathias Lederer bestätigen konnte. An zwei Tagen im Monat ist die Anlage für Übungsschießen von Reservistenkameradschaften aus der Region freigegeben. Wenn die Anlage nicht mehr von der Bundeswehr benötigt werde, müssten auch diese Kameradschaften andere Anlagen benutzen.
Nahezu auszuschließen sei eine Nachnutzung der Anlage durch eine andere Institution, versicherten Utsch und Förster. Dazu müsste das Landratsamt eine Genehmigung mit strengen Auflagen erteilen, was äußerst unwahrscheinlich sei.
Die Fragen der Anlieger betrafen auch die Lärmbelästigung durch die Schießanlage, die anscheinend durch die Entfernung der angrenzenden Vegetation verstärkt wurde. Als Angebot von Seiten der Bundeswehr soll eine Übersicht der Schießtermine an die Gemeinde zur Veröffentlichung weitergeleitet werden.
Zu einer schriftlichen Fixierung des anvisierten Termins, wie es von vielen Anliegern gewünscht wurde, sahen sich weder Oberst Utsch noch Oberstleutnant Förster berechtigt. Daher appellierten beide, ihren mündlichen Zusicherungen zu vertrauen. Man nehme die Anliegen der Bürger sehr ernst und versuche, die Belastung in den nächsten Monaten in einigermaßen erträglichen Grenzen zu halten. mc
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