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Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge über Fall Ribéry: "Große Sorgen"

Hoeneß: "Hetzjagd gegen Ribéry"

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München - Im Sex-Skandal um Franck Ribéry hat sich jetzt Uli Hoeneß zu Wort gemeldet. Der Bayern-Präsident schimpft: Gegen Ribéry würde eine "Hetzjagd" betrieben werden.

© dpa

Ein bedrückter Franck Ribéry sieht sich an einem "Tiefpunkt", Uli Hoeneß wundert sich über eine "Hetzjagd" gegen den Star-Kicker - aber sowohl Spieler als auch Club blicken in der Rotlicht-Affäre mit Zuversicht nach vorn.

"Wir finden die ganze Angelegenheit dermaßen lächerlich, dass wir überhaupt nicht verstehen, wie hier eine Hetzjagd auf ihn veranstaltet wird. Darüber können wir nur staunen können", sagte Bayern-Präsident Hoeneß in München und erwartet "am Ende" einen "noch motivierteren" Ribéry beim FC Bayern zurück. "Wir werden viel Spaß an ihm in diesem Jahr haben." Auch Ribéry will endlich wieder auf dem Platz Freude haben. Nach einer Saison mit vielen Verletzungen, einer enttäuschenden WM und nun einem Anklageverfahren am Hals befindet er sich in einem der "Momente im Leben, die bedrückend und belastend sind", schilderte der Franzose seine Gemütslage. Aber: "Angst um meine Zukunft, meine Karriere habe ich nicht. Weder in der Nationalmannschaft noch bei Bayern", sagte der 27-Jährige in einem Interview der "Bild"-Zeitung und will Vertrauen bei den Zweiflern zurückgewinnen. "Ich will ihnen wieder Spaß bereiten. Ich will ihnen tolle Dribblings zeigen, einfach ein positive Gefühl vermitteln und Tore schießen. So wie früher."

Wird es wieder wie früher? In Frankreich droht ihm der Rauswurf aus dem Nationalteam, und die Justiz sitzt ihm im Nacken. Dem Mittelfeldakteur wird vorgeworfen, mit einer Frau gegen Bezahlung Sex gehabt zu haben, die zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war. Ribéry bestreitet das wahre Alter der Frau gekannt zu haben. Sie bestätigte diese Aussage. Er habe sich nichts bewusst zuschulden kommen lassen, meinte Ribéry, der nach München zurückkehren soll. Für Beziehungen mit minderjährigen Prostituierten sieht das Gesetz in Frankreich eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldbuße von bis zu 45 000 Euro vor. Die Anklage muss aber beweisen, dass dem Kunden die Minderjährigkeit bekannt war.

dpa

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Quelle: Rosenheim24.de

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