010.08.10|Chiemgau|Chiemgau|
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Von dem PC eines 25-jährigen Traunsteiners konnte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg im November 2008 Unmengen von kinderpornografischen Dateien herunterladen - widerlichste Missbrauchsszenen von Erwachsenen mit Kindern im Alter ab etwa dem zweiten Lebensjahr. Er wurde zu 22 Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährungszeit, Einzug der Hardware und Zahlung von 1000 Euro an den Kinderschutzbund Traunstein verurteilt.
Traunstein - Die Kripo Traunstein hatte bei einer Durchsuchung vier Datenträger sichergestellt. Die Auswertung führte zur Anklage wegen Besitzes von pornografischen Schriften in 108 Fällen und wegen Verbreitung in vier Fällen. Vor dem Schöffengericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott beteuerte der Angeklagte, er habe lediglich Musiktitel aus einer Tauschbörse downloaden wollen. Aus Zeitgründen habe er den Rechner tagelang laufen lassen und dabei jede Menge "Schrott aus dem Internet", darunter die Kinderpornografie, erhalten.
Die Dateien hatte der 25-Jährige über ein "Filesharing"-Programm, eine Tauschbörse, bezogen. Der Rechner sei den ganzen Tag gelaufen. Zwischen fünf und acht Gigabythe seien so zusammengekommen. Der Angeklagte weiter: "Dann war lauter Scheiß drauf. Ich habe versucht, die Dateien zu sortieren, sie nicht sofort gelöscht, dann auf den Datenträgern hin und her geschoben. Es war meine eigene Blödheit, dass ich nicht besser sortiert habe."
Bei "Filesharing"-Programmen könne man genau eingeben, was man habe wolle - beispielsweise Textdateien, Musik, Fotos oder Videos, informierte ein 56-jähriger Beamter der Kripo Traunstein gestern im Zeugenstand: "Wenn ich nur Musik will, kriege ich auch nur Musik." Ein Schöffe wollte wissen, warum der Angeklagte angesichts der Kinderpornos nicht umgehend die Polizei eingeschaltet habe. Dazu der 25-Jährige: "Die Polizei hat eh so viel zu tun. Zweitens hatte ich Angst, dass das Ganze mir angehängt wird."
Der Angeklagte habe Erfahrung beruflicher Art im IT-Bereich und im Tauschbörsengeschäft, eröffnete der Staatsanwalt sein Plädoyer. Deshalb sei nicht glaubhaft, dass der 25-Jährige die hohen Mengen Kinderpornografie versehentlich auf den Rechner gezogen habe. Er habe einschlägige Dateinamen verwendet. Deshalb sei er im Sinn der Anklage zu verurteilen. Zwei Jahre Freiheitsstrafe seien angemessen, könnten aber auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Neben der Einziehung der EDV-Hardware sei eine Geldauflage von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck erforderlich. Der Verteidiger, Christoph Wamsler aus Traunstein, beantragte eine 18-monatige Strafe, ebenfalls mit Bewährung.
Zum Thema Vorsatz sagte Ott abschließend, man könne geteilter Meinung sein. Von versehentlichem Downloaden gehe das Gericht nicht aus: "Man kommt nur über einschlägige Dateinamen daran." Das Urteil wurde mit Zustimmung aller Beteiligten sofort rechtskräftig. kd
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